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Neues Gebührenmodell

GEZ: Ein bisschen weniger teuer

Die Ministerpäsidentenkonferenz modifiziert das neue Rundfunkgebührenmodell. Für den Mittelstand wird es gegenüber den bisherigen Plänen etwas günstiger.

Die massive Kritik des Handwerks an der geplanten haushalts- und betriebsstättenbezogenen Reform der Rundfunkgebühren ist beim Treffen der Ministerpräsidenten in Magdeburg zumindest zum Teil auf offene Ohren gestoßen. Danach müssen Betriebe mit bis zu acht Beschäftigten nur eine Drittelgebühr bezahlen, sagte Sachsen-Anhalts Landeschef Wolfgang Böhmer, der derzeit den Vorsitz der MPK innehat. Ingesamt fallen nach den neuen Plänen 90 Prozent der Betriebe in die beiden unteren Beitragsstufen und "zahlen deshalb nur ein Drittel oder einen Beitragssatz pro Betriebsstätte". Weiter verständigten sich die Länderchefs darauf, dass der erste Firmenwagen pro Betriebsstätte beitragsfrei bleibt.


Im Handwerk findet das Umschwenken ein geteiltes Echo. Während der Zentralverband des Deutschen Handwerks den Reformansatz "hinter den Erwartungen zurück" sieht und insbesondere die "zwingend notwendige Umrechnung der Beschäftigten auf Vollzeitäquivalente" vermisst, sieht Cornelia Höltkemeister einen Erfolg: "Wichtig ist, dass die Belastung der Wirtschaft nicht mehr vor allem auf den Schultern des Mittelstandes ruht", sagt die Rundfunkrätin und Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bau in Niedersachsen.

Mittelstand wäre dramatisch belastet worden

Und die Belastungen der Betriebe wären nach den bisherigen Plänen dramatisch. Darauf hatte bespielsweise die Landesvereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) hingewiesen: Die durchschnittlichen Kosten der Betriebe hätten sich von heute 328 Euro auf künftig 924 Euro pro Jahr nahezu verdreifacht. Das zeigen die Ergebnisse eines Rundfunkgebührenvergleichsrechners der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Für zwei Drittel der Betriebe würde das neue Modell mindestens eine Verdoppelung der Belastung bringen. Zwölf Prozent müssten Zusatzkosten in Höhe von 600 Prozent und mehr verkraften.

Entsprechend groß war der Unmut in den Betrieben – zumal dort gearbeitet und nicht ferngesehen werde, bringt es der stellvertretende LHN-Vorsitzende Rolf Schneider auf den Punkt. Eine besonders große Kostenlawine rollte den Berechnungen zufolge auf Filialbetriebe zu. Denn bei denen sollen die Betriebsstätten einzeln erfasst werden. Zu diesen Betrieben zählt Kind Hörgeräte, ein Unternehmen aus Großburgwedel bei Hannover mit 480 Filialen bundesweit. "Gegenüber den extremen Beispielen der Vergleichsrechnungen wären unsere Kosten noch einmal potenziert", sagt Geschäftsführer Martin Kind. "In vielen unserer Geschäfte gibt es zwar Fernsehgeräte, doch diese werden für eigene Filme genutzt und haben gar kein Empfangsteil für das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Es ist nicht akzeptabel, dass ich für Leistungen zahlen soll, die ich nie in Anspruch nehme", sagt Kind.

Abzuwarten bleibt nun, wie es weitergeht. Läuft alles nach Plan, wird der Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 15. Dezember unterzeichnet. Bis dahin ist die Rundfunkkommission gefordert, "auf Grundlage weiterer Beratungen gegebenenfalls Änderungsbedarf einzuarbeiten", heißt es im vorläufigen Ergebnisprotokoll der MPK. Anschließend sind die Landesparlamente gefordert.

(ha/bw)

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