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Gebühren

GEZ: Kein Radio, trotzdem zahlen?

Ist ein Lager eine "Betriebsstätte"? Sind Transporter gebührenpflichtig, obwohl kein Radio eingebaut wurde? Auch die neuen GEZ-Regeln werfen Fragen auf. Wir haben die Antworten.

Auf einen Blick:

  • Im Zuge der Neuregelung der Rundfunkgebühren 2013 verschickt die GEZ neue Formulare.
  • Das Formular wirkt einfach, wirft beim Ausfüllen aber Fragen auf, moniert ein SHK-Meister.
  • Damit die Fragen der Handwerker an die GEZ keinen Besuch der Rundfunkfahnder nach sich zieht, haben wir sie gesammelt und anonymen an die GEZ weitergeleitet.

Dass die GEZ derzeit Formulare verschickt, weil die Rundfunkgebühren ab 2013 neu geregelt werden, hatten wir berichtet. Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die Gebührenwelt einfacher und verständlicher sein.

SHK-Meister Norbert Meyer (Name geändert) kommentiert das so: "Das Formular wirkt tatsächlich einfach, dennoch bin beim Ausfüllen unsicher – bei der GEZ möchte ich aber nicht nachfragen, weil ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit deren Fahndern gemacht habe."

Ein spezielles "Projektbüro" beim Südwestrundfunk in Mainz befasst sich mit den Unklarheiten auf Unternehmerseite. Meyer, Müller, Schmidt: Wir haben die ersten Leseranfragen anonymisiert und weitergeleitet – hier die Antworten.

Frage 1: Kein Radio im Kfz, trotzdem zahlen?

Elektromeister Schmidt merkt an, dass über eine Frage noch gar nicht gesprochen worden ist: "Was ist mit zulassungspflichtigen Kfz, in denen kein Radio eingebaut ist?" Die Transporter seiner Firma haben keine Empfangsgeräte – muss Schmidt dennoch für seinen Fuhrpark zahlen?

Die GEZ antwortet: "Elektromeister Schmidt können wir antworten, dass der neue Rundfunkbeitrag geräteunabhängig ausgestaltet wurde – es kommt also nicht mehr auf Anzahl und Art der Geräte an. Es gilt ab 2013: Für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge ist Rundfunkbeitrag zu zahlen. Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist jedoch ein Fahrzeug frei – unabhängig davon, wo es zugelassen ist. Für jedes weitere müssen Unternehmen und Institutionen mit monatlich 5,99 Euro ein Drittel des Beitrags entrichten."

Frage 2: Was kostet das Privatbüro?

SHK-Meister Meyer fragt: "Mein Büro befindet sich auf dem Grundstück unseres Einfamilienhauses. Ein eigenständiges kleines Gebäude. Die Miete für das Büro zahle ich an meine Frau. Für das Einfamilienhaus zahlen wir wiederum Rundfunkgebühren – ist mein Büro damit gebührenbefreit?"

Die GEZ antwortet: "Ihr Leser SHK-Meister Meyer muss sein Büro als Betriebsstätte anmelden, auch wenn sich das Büro auf dem Grundstück des Einfamilienhauses befindet. Für das Büro würde nur dann kein Beitrag anfallen, wenn es sich innerhalb eines beitragspflichtigen Hauses bzw. Wohnung befinden würde, für die schon Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Sind der Betriebsstätte von Herrn Meyer bis zu acht Beschäftigte zugeordnet, muss er mit 5,99 Euro lediglich einen Drittelbeitrag entrichten."

Frage 3: Ist das Lager gebührenpflichtig?

Tischlermeister Müller hat ich in einem Gewerbegebiet ein Lager, in dem aber nichts produziert wird: "Gilt das als eigenständige Betriebsstätte?"

Die GEZ antwortet: "Für das Lager des Tischlermeisters Müller muss kein Beitrag gezahlt werden, wenn dort kein dauerhafter Arbeitsplatz eingerichtet ist."

Falls Sie weitere Fragen zu den neuen Formularen im Besonderen oder an die GEZ im Allgemeinen haben: Schreiben Sie uns! Wir leiten Ihre Gedanken gerne an die Gebühreneinzugszentrale weiter.

Foto: DOC RABE Media - Fotolia.com Rundfunkgebühren Ordner liegt auf dem Tisch mit Geldscheinen, Stift und Rechner

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