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Recht

Grabstein nicht schwarz genug: Steinmetz verklagt

Diese Geschäftsbeziehung zwischen einem Steinmetz und einer frisch verwitweten Kundin endete vor Gericht. Eine Geschichte ohne Sieger.

Nichts ist schwerer, als einen geliebten Menschen zu verlieren. Nachvollziehbar ist da der Wunsch, den Verstorbenen mit einer makellosen letzten Ruhestätte zu ehren. Für eine Witwe aus Dortmund und einen Steinmetzbetrieb endete dieser Wunsch vor Gericht.

Der Streitwert: 13.500 Euro. Das war die Rechnung für einen aufwendigen Grabstein, den die Dortmunderin beim Steinmetz bestellte. Ein gebührendes Denkmal aus schwarzem Granit, mit Säulen und Engeln sollte es für ihren Mann werden.

Wurde es zunächst auch. Farbe: Pechschwarz. India Black hatte die Kundin bestellt. Doch nach einigen Wochen zeichneten sich helle Schattierungen auf dem Stein ab, berichten unter anderem die Ruhrnachrichten.

Die Kundin war enttäuscht, wollte den Kauf rückabwickeln und verklagte schließlich den Steinmetz. Er hätte sie nicht darüber aufgeklärt, dass der Stein Farbe verlieren könne, zitiert bild.de die Witwe. Das Landgericht Dortmund gab der Dame zunächst recht. Der Steinmetz habe sie nicht genügend über die Beschaffenheit des Steins aufgeklärt.

Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm revidierten die Richter das Urteil jedoch. Da die entstandenen Farbabweichungen nur aus kürzester Entfernung sichtbar seien, könne man nicht von einer „signifikanten Abweichung“ ausgehen, zitieren die Ruhrnachrichten die Begründung. Um die Parteien zu befrieden, schlugen die Richter eine zehnprozentige Kaufpreisrückerstattung vor. Darauf einigten sich beide schließlich.

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