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Gründer sparen Steuern

Gründer sparen Steuern

Wer Kapital für künftige Investitionen benötigt und dabei noch Steuern sparen möchte, für den heißt das Zauberwort "Ansparabschreibung".

Ansparabschreibungen sind eines der letzten Steuersparmodelle nach der Steuerreform.

Betriebliche Liquiditäts- und Zinsvorteil können sich Existenzgründer nach Paragraph 7g Abs. 7 Einkommenssteuergesetz (EStG) verschaffen. Die Ansparabschreibung gibt es im Gründungsjahr und in den folgenden fünf Jahren.

Der Clou an dieser Vorschrift: Ein Unternehmer kann bereits im Jahr 2000 die Hälfte des künftigen Investitionsvolumens als gewinnmindernde Betriebsausgabe buchen. Er kann also die Steuerschraube für das Jahr 2000 noch einmal kräftig zurückdrehen - ohne sofort Geld auszugeben oder die geplanten Anlagegüter verbindlich zu bestellen. Gespart werden Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Wer profitiert

Die Regeln des Paragaph 7g Abs. 3 bis 7 EStG zur Ansparabschreibung gelten für Unternehmer und Existenzgründer. Allerdings profitieren nur Existenzgründer uneingeschränkt: Als Existenzgründer im Sinn dieser Vorschrift gilt, wer innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Betriebsgründung nicht selbständig war oder wer nicht unmittelbar und mittelbar zu mehr als einem Zehntel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war. Personengesellschaften sind begünstigt, wenn jeder einzelne Mitunternehmer diese Voraussetzungen erfüllt. Bei Kapitalgesellschaften muss jeder einzelne Gesellschafter die Voraussetzungen erfüllen, damit die AG oder die GmbH eine Ansparrücklage für Existenzgründer bilden darf.

Regeln

Folgende Regeln müssen Unternehmer beachten, um die Ansparabschreibungen nach Paragraph 7g Abs. 7 EStG nutzen zu können:

Betriebsvermögen bis maximal 400.000 Mark: Das Betriebsvermögen bilanzierender Unternehmen darf am Ende jenes Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr der Bildung der Ansparrücklage vorangeht, nicht mehr als 400.000 Mark betragen. Für Unternehmen, die den Gewinn nach der Einnahme-/Überschussrechnung gemäß Paragraph 4 Abs. 3 EStG ermitteln gilt die Grenze nicht. Wird die Rücklage im Gründungsjahr angelegt, gilt die Grenze von 400.000 Mark automatisch als unterschritten.

Bildung und Auflösung müssen erkennbar sein: Die Buchführung eines Unternehmers muss prüfende Finanzbeamte auf den ersten Blick erkennen lassen, dass eine gewinnmindernde Rücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für Existenzgründer verbucht wurde und wie sie sich entwickelt. Wer folglich seine Steuererklärungen nicht fristgemäß einreicht und daraufhin geschätzt wird, muss mit der sofortigen und gewinnerhöhenden Auflösung der Rücklage rechnen. Schließlich kann die Entwicklung dieses Bilanzpostens nicht mehr nachvollzogen werden.

Neue, bewegliche Anlagegüter: Begünstigt sind nur Investitionen in bewegliche, neue Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb langfristig dienen sollen.

Investitionsabsicht glaubhaft machen: Im Anhang zum Jahresabschluss muss ein Unternehmer seine Investitionsabsicht glaubhaft machen. Hierzu genügt es, eine Funktionsbeschreibung des Wirtschaftsguts vorzulegen, den Investitionszeitpunkt und den voraussichtlichen Kaufpreis zu nennen.

Limit: Die Summe der gewinnmindernden Ansparrücklagen darf zum 31. Dezember eines Jahres nicht mehr als 600 000 Mark betragen.

Verlustausgleich möglich

Die Ansparabschreibung darf sogar zu Verlusten beziehungsweise zu einer Verlusterhöhung führen. Der Vorteil: Wurden in den Vorjahren hohe Steuerzahlungen fällig, können diese durch gezielte Verlustrückträge durch Bildung einer Ansparrücklage wieder in die Kassen des Unternehmers wandern und künftigen Investitionen dienen.

Kein Strafzins fällig

Wer als klassischer Existenzgründer im Sinn dieser Vorschrift eingestuft wird, sollte in der Bilanz unbedingt darauf hinweisen, dass er eine Ansparrücklage für Existenzgründer nach § 7g Abs. 7 EStG gebildet hat: Wird später wider Erwarten nicht oder von den Regeln abweichend investiert, erwarten den Existenzgründer keine Sanktionen. Er muss die Ansparabschreibung zwar gewinnerhöhend rückgängig machen - gewinnerhöhende Strafzinsen werden jedoch nicht fällig.

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