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Haben Sie schon Winterreifen drauf?

Wer im Winter mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, darf nicht auf Geld von der Kaskoversicherung hoffen. Versicherer könnten sich in diesem Fall auf "grobe Fahrlässigkeit" des Fahrers berufen. Zudem droht eine Mithaftung.

Zum Wechsel auf Winterreifen rät der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg: Denn andernfalls könnten Versicherungen Kasko-Leistungen ganz oder zeilweise verweigern, zum Beispiel, wenn jemand mit Sommerreifen in ein Wintersportgebiet fährt.

Achten sollten Versicherungsnehmer zudem auf ihre Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluss etwa bei einem Versicherungswechsel. Denn gute guten Versicherungsbedingungen würden auf diesen Einwand häufig verzichten und trotzdem zahlen, teilte der BdV.

Noch einfacher wird es für Verträge, die ab dem 1. Januar 2008 geschlossen werden: Dann dürfen Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit Zahlungen nicht mehr komplett verweigern, sondern nur noch angemessen kürzen. Für ältere Verträge gilt diese Regelung erst ab 2009.

Auch wer mit Sommerreifen unverschuldet in einen Unfall gerät, kann haftbar gemacht werden. So hat das Amtsgerichts Trier (Az.: 6 C 220/85) laut BdV einen Fahrer zu einer Mithaftung von 20 Prozent verurteilt, dem ein anderer die Vorfahrt genommen hatte. Doch dass sein Wagen beim Abbremsen ins Schleudern geriet, führte das Gericht auf die Sommerreifen zurück.

(jw)

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