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Urteil

Händler haften

Wer Produkte auf Plattformen wie Amazon Marketplace anbietet, haftet für falsche Angaben – auch wenn er diese nicht selbst erstellt hat.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen entschieden.
In dem einen Fall stand neben einer Armbanduhr eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung zusammen mit einem deutlich niedrigeren Preis. Ein Wettbewerber klagte wegen irreführender Werbung, da die Uhr als Auslaufmodell nicht mehr in den Preislisten des Fachhandels stand. Im zweiten Fall hatte ein Markeninhaber geklagt, weil eine Computermaus im Shop mit falschem Markennamen ausgezeichnet war. In beiden Fällen stammten die falschen Angaben nicht vom Verkäufer, sondern von Amazon.
Dennoch entschied der BGH zugunsten der Kläger: Der Anbieter habe eine „Überwachungs- und Prüfungspflicht“.

(jw)

BGH: Urteile vom 03. März 2016, Az. I ZR 110/15 und I ZR 140/14

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