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Gericht erlaubt Diesel-Fahrverbote

“Handwerker dürfen nicht die Zeche zahlen”

Deutsche Städte dürfen künftig Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ausnahmen für Handwerker sind wahrscheinlich, dennoch reagieren Betriebe mit Unmut.

Auf einen Blick:

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat sie erlaubt, nun liegt es in der Hand der Kommunen, ob sie Dieselfahrverbote einrichten.

  • Einen konkreten Zeitplan gibt es noch nicht, aber schon Ende des Jahres könnten die ersten Verbote umgesetzt werden.

  • Das Handwerk warnt vor weitreichenden Folgen und fordert die Politik auf, alle Alternativen zu Fahrverboten auszuschöpfen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war mit Spannung erwartet worden. Die Richter in Leipzig haben nun entschieden, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in deutschen Innenstädten möglich sind.

Zurückgewiesen hat das Bundesverwaltungsgericht damit die Revisionen der Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Recht bekommen hat das Bundesumweltamt, das gegen die Städte Düsseldorf und Stuttgart geklagt hatte. Dort seien Luftreinhaltepläne nicht umfassend umgesetzt worden.

Urteil macht Weg für Fahrverbote in anderen Kommunen frei

In Städten, in denen die Luft zu stark mit Stickstoffoxiden belastet ist, drohen nun Fahrverbote für ausgewiesene Zonen. Die Richter wiesen in ihren Urteilen aber auch auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hin und riefen die Kommunen auf, eingehend zu prüfen, mit welchen Mitteln sie Luftreinhaltepläne umsetzen. Auch auf hinreichende Ausnahmen, beispielsweise für Handwerker, gelte es zu achten.

Handwerk: „Fahrverbote sind der falsche Weg“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt Fahrverbote nach wie vor entschieden ab. Der Verband appelliert in einer Pressemitteilung an Kommunen, alles zu tun, um sie zu vermeiden. Das aktuelle Urteil sei kein Freifahrtschein, „um in ganz Deutschland Dieselfahrzeuge aus allen Städten auszuschließen“, sagt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.

„Fahrverbote sind massive Eingriffe in Eigentumsrechte, in die Mobilität und Freiheit beruflicher Betätigung“, betont Wollseifer. Verursacher des Dieselproblems seien die Autohersteller und nicht die Handwerker. Es könne nicht sein, dass Handwerker die Zeche zahlen.

Betriebe sind verzweifelt

In vielen Handwerksbetrieben herrscht Unmut über die Fahrverbots-Entscheidung. In Hannover beispielsweise hat sich Gerhard Bosselmann über die Verbote und die Politik in diesem Facebook-Beitrag Luft gemacht. „Verzweifelt. Wütend. Fertig mit Politik“, schließt er den Beitrag.

Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Urteile vom 27. Februar 2018, Az.: 7 C 26.16 und 7 C 30.17

Und Sie? Wie sehen Sie die Entscheidung über die Diesel-Fahrverbote in deutschen Innenstädten?

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