Wegen der erfundenen Nutzung einer Handyspange am Kopf hat einen Autofahrer ein Bußgeld kassiert.
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Recht

Bußgeld trotz Nutzung einer „Handyspange“ am Steuer?

In den meisten Fällen verhindert die Nutzung einer Handyhalterung, dass Autofahrer ein Bußgeld kassieren. In diesem Fall musste ein Gericht jedoch sehr genau hinschauen.

Der Fall: Ein Mann wird wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Bei der Auswertung des Lichtbildes stellt die Behörde fest, dass er während der Fahrt mit der rechten Hand sein Mobiltelefon an sein rechtes Ohr hält. Daraufhin erhält der Mann einen Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Euro. Doch die will er nicht zahlen. Seine Argumentation: Er habe das Telefon nicht selbstständig gehalten, sondern gegen eine Handyspange an den Kopf gedrückt.

Das Urteil: Das Amtsgericht Frankfurt am Main weist seinen Einspruch zurück – auch trotz der Nutzung einer Handyspange sei das Bußgeld gerechtfertigt. Die Begründung: Eine Vorrichtung für eine Handyspange sei am Mobiltelefon des Mannes auf dem Lichtbild nicht zu erkennen. Weder die Spangen vom linken zum rechten Ohr, noch der Befestigungsknopf auf der Rückseite des Telefons seien auf dem Bild zu sehen. Und noch etwas spreche gegen die Aussage des Mannes: der Griff, mit dem der Mann das Telefon festhält. Er habe den Rand des Handys mit den Fingern umschlossen.

Die Richter weisen die Argumente des Autofahrers ab, die Nutzung der Handyspange sei eine bloße Schutzbehauptung gewesen. (Urteil vom 17. August 2021, Az.: 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20)

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