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Politik und Gesellschaft

Entsorgung von HBCD-Dämmplatten neu geregelt

Der Bundesrat hat eine dauerhafte Lösung zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen beschlossen. Das Handwerk sieht die neuen Regeln grundsätzlich positiv, übt aber auch Kritik.

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause gab die Länderkammer grünes Licht für die Verordnung zum Umgang mit POP (Persistent Organic Pollutants) – das sind schwer abbaubare organische Schadstoffe. Dazu zählt auch das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD).

Mit der neuen Verordnung werden Wärmedämmplatten mit HBCD nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft. Das bedeutet: Für die Entsorgung brauchen Handwerksbetriebe keine Sondergenehmigung mehr. Allerdings müssen HBCD-Dämmplatten getrennt gesammelt werden und dürfen nicht mit anderem Bauschutt vermischt werden.

Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) zufolge ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt. Handwerksbetriebe könnten dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen. Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro Baustelle und Jahr greift künftig für HBCD-haltige Polystyrole nicht mehr.

„Die Neuregelung sieht einen gangbaren Weg vor, der sich in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand umsetzen lässt“, bewertet Holger Schwannecke die dauerhafte Lösung. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) übt aber auch Kritik. So sei die Entsorgung auf Druck der Länder weiter überwachungsbedürftig, obwohl die HBCD-haltigen Dämmstoffe nicht mehr als gefährlich eingestuft werden. (red)

Mehr zum Thema: [embed]http://www.handwerk.com/loesung-fuer-polystyrolabfaelle-rueckt-naeher[/embed]

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