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Politik und Gesellschaft

Neue Aufwandsentschädigung für Schornsteinfeger

Das Anbringen von Heizetiketten ist für Bezirksschornsteinfeger nicht nur eine Pflicht, sie bedeutet auch Arbeit. Dafür bekommen sie seit April eine Aufwandsentschädigung. Doch die müssen Schornsteinfeger beantragen.

Im Rahmen der Feuerstättenschau sind Bezirksschornsteinfeger seit 1. Januar 2017 dazu verpflichtet, alte Heizungsanlagen mit einem Effizienzlabel auszustatten. Für diese Arbeit steht ihnen seit 1. April 2017 auch eine Aufwandsentschädigung von acht Euro pro Anlage zu. Die müssen Schornsteinfeger allerdings beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen:

Schritt 1: Zunächst müssen sich Schornsteinfeger auf der Website des BAFA einmalig registrieren. Anschließend erhalten sie Login-Daten für die Antragstellung.

Schritt 2: Um die Aufwandsentschädigung zu beantragen, müssen Schornsteinfeger das Online-Antragsformular auf der Website der Bundesbehörde ausfüllen. Dabei müssen sie eine XML-Datei hochladen, deren Datensatz aus dem entsprechenden elektronischen Kehrbuch generiert wird.

Die Pflicht, Heizungsanlagen im Rahmen der turnusmäßigen Feuerstättenschau mit einem Effizienzlabel auszustatten, greift bislang für alle Heizkessel bis 400 kW, die vor 1995 gebaut wurden. Die Arbeit der Schornsteinfeger umfasst dabei:

  1. Das Anbringen des Etiketts an dem Heizgerät,
  2. die Übergabe der geeigneten Informationsbroschüre und
  3. die Information des Eigentümers oder des Mieters über die Energieeffizienz des Heizgerätes.

Warum sich der Beruf des Schornsteinfegers in den letzten Jahren gewandelt hat erfahren Sie unter:

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