Zum 1. Juli wird der monatliche unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen um 72,12 Euro angehoben: Die neue Pfändungsfreigrenze liegt dann bei 1.402,28 Euro im Monat.
Mit Hilfe der Pfändungsfreigrenzen sollen bei verschuldeten Arbeitnehmern zwei Dinge sichergestellt werden:
Bei einer Lohnpfändung müssen Arbeitgeber laut Techniker Krankenkasse das zu pfändende Einkommen ihrer Beschäftigten ausrechnen. Wie hoch die Pfändungsfreigrenze im Einzelfall ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
Das bedeutet: Je mehr unterhaltsberichtigte Personen zu versorgen sind, desto höher ist der Pfändungsfreibetrag. Eine Liste mit allen Pfändungsfreigrenzen, die ab dem 1. Juli 2023 gelten, hat das Bundesjustizministerium (BMJ) hier auf seiner Website veröffentlicht.
Es gibt Lohnbestandteile, die nicht oder nur bedingt gepfändet werden dürfen. Dazu gehören laut BMJ zum Beispiel
Das Ministerium weist in einer Broschüre darauf hin, dass sich der pfändungsgeschützte Betrag reduzieren kann, wenn es um die Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen geht.
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