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Höhere Strafen für Schwarzarbeit

Höhere Strafen für Schwarzarbeit

Mit härteren Strafen und strengeren Kontrollen will die Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung vorgehen. Es drohen nun Bußgelder bis zu 300.000 Euro und Haftstrafen bis zu zehn Jahren. Das Baugewerbe kritisiert den Gesetzentwurf: Es werde an den Symptomen kuriert, statt die Ursachen zu bekämpfen.

Bußgelder bis zu 300.000 Euro

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass Generalunternehmer künftig für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer haften. Die Haftung entfällt nur dann, wenn der Generalunternehmer nachweisen kann, dass er nach #8222;sorgfältiger Prüfung" von der Erfüllung der Zahlungspflicht durch den Subunternehmer ausgehen konnte.

Geplant sind zudem höhere Bußgelder und eine Erweiterung der Straftatbestände bei illegaler Beschäftigung. Demnach wird Schwarzarbeit mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bestraft, ebenso die Auftragserteilung von Schwarzarbeit. Die illegale Beschäftigung von Ausländern ist bereits dann eine Straftat, wenn mehr als drei Ausländer länger als 14 Tage illegal beschäftigt werden. Für besonders schwere Fälle, etwa bei der Verwendung falscher Belege oder bei Mithilfe eines Amtsträgers, drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Von öffentlichen Bauaufträgen sollen Unternehmen, die wegen illegaler Beschäftigung verurteilt wurden. für maximal vier Jahre ausgeschlossen werden.

Mehr Kontrollmöglichkeiten

Zudem will die Regierung die Kontrollmöglichkeiten verbessern. So werden etwa die Sozialhilfeträger ermächtigt, Prüfung in Betrieben und auf Grundstücken auch ohne konkrete Verdachtsmomente durchzuführen. Im Steuerrecht werden die Finanzbehörden verpflichtet, relevante Informationen an die Bekämpfungsbehörden weiterzuleiten.

Bauwirtschaft: #8222;Das ist nur ein Kurieren an Symptomen"

Scharfe Kritik am Gesetzentwurf äußerte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). #8222;Das ist nur ein Kurieren an Symptomen, ohne sich mit den Ursachen der Schwarzarbeit auch nur ansatzweise auseinander zu setzen", sagte ZDB-Vitepräsident Werner Kahl. Mit härteren Strafen und #8222;neuen bürokratischen Verfahren" sei der Schwarzarbeit nicht beizukommen. Der ZDB hätte eigene Vorschläge unterbreitet, die im Gesetzentwurf jedoch nicht berücksichtigt worden seien. Unter anderem fordere der ZDB, für eine wirksame Vollstreckung der verhängten Bußgelder zu sorgen. Zudem solle der Unfallversicherungsschutz für Schwarzarbeiter abgeschafft werden. Zur Ursachenbekämpfung würden nach ZDB-Einschätzung ein halber Mehrwertssteuersatz auf Bauleistungen und die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen im privaten Bereich beitragen.

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