Wie berichtet, war das Gewerk im Zuge der Reform der Handwerksordnung aus der Anlage A in die Anlage B der HWO gerutscht. Eine Begründung dafür sei der Gesetzgeber dem Handwerk bis heute schuldig geblieben, moniert Hans-J. Wiegleb, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Goldschmiede, Silberschmiede und Juweliere. Nach Ansicht des Verbandes werde dadurch die Verfassung verletzt.
Der Petitionsausschuss hat Wiegleb nun schriftlich bestätigt, den Sachverhalt zu überprüfen. Dafür werden im Rahmen des Petitionsverfahrens die zuständigen Bundesministerien oder die zuständige Aufsichtsbehörde um eine Stellungnahme gebeten. Das könne jedoch eine längere Zeit in Anspruch nehmen, heißt es in dem Schreiben aus Berlin.
Anschließend bewertet der so genannte Ausschussdienst, ob die Petition Aussicht auf Erfolg hat. Ist das der Fall, könnte erneut Bewegung in das Thema Reform der Handwerksordnung kommen.