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Urteil

Insolvenz spart nicht die Erbschaftsteuer

Doppelte Last für Erben: Sie müssen auch dann Erbschaftsteuer zahlen, wenn ein Betrieb in die Insolvenz geht. Die Steuerermäßigung verfällt dann einfach.

Wer als Betriebsnachfolger einen Familienbetrieb übernimmt, kann 85 Prozent der Erbschaftsteuer sparen, wenn er den Betrieb fünf Jahre fortführt. Davon gibt es auch im Insolvenzfall keine Ausnahme, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat.

Werde gegen einen Betrieb ein Insolvenzverfahren erföffnet und die Firma in der Folge aufgegeben oder verkauft, so falle die Erbschaftsteuer dennoch an. Der Erbe könne sich nicht darauf berufen, dass durch die Insolvenz die steuerliche Vergünstigung wegfalle.

(jw)

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