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Politik und Gesellschaft

Insolvenzrecht: Reform schafft mehr Rechtssicherheit

Bislang können Insolvenzverwalter schon längst bezahlte Rechnungen wieder zurückfordern. Doch mit der Reform des Anfechtungsrechts schiebt der Bundestag dieser Praxis einen Riegel vor und schafft damit mehr Rechtssicherheit für Betriebe.

Auf einen Blick:

  • Nach geltendem Recht können bisher Zahlungen angefochten werden, die bis zu 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag geleistet wurden. Durch die Reform wird die Frist bei der Vorsatzanfechtung von 10 auf 4 Jahre verkürzt.
  • Betriebe können einem Geschäftspartner künftig wieder Zahlungserleichterung einräumen. Meldet der später Insolvenz an, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen nicht mehr zurückfordern.

Der Bundestag hat die Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen. Das „ist gut für das Handwerk und den gesamten Mittelstand“, sagt Holger Schwannecke. Denn die Reform sorgt nach Einschätzung des Generalssekretärs des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) für die notwendige Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.

Insolvenz: Das droht Handwerkern nach geltender Rechtslage

In der Vergangenheit haben Insolvenzverwalter oftmals längst bezahlte Rechnungen von Handwerkern zurückgefordert – und zwar mit Erfolg. Als Argument wurde dabei in der Regel angeführt, dass den Unternehmern die Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners aufgrund der vereinbarten Ratenzahlung bekannt gewesen sei. Die geltende Rechtslage machte solche Anforderungen bislang möglich: Denn laut Insolvenzrecht können Zahlungen angefochten werden, die bis zu 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag geleistet wurden.

Das ändert sich durch die Reform der Insolvenzanfechtung

Dem will der Bundestag mit der Reform einen Riegel vorschieben. So wird die Frist bei der Vorsatzanfechtung von zehn auf vier Jahre verkürzt. Zudem gibt es eine weitere Neuerung: Räumt ein Unternehmer einem Geschäftspartner künftig eine Zahlungserleichterung ein, dann wird ihm unterstellt, dass er „zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte.“

Was das in der Praxis bedeutet, erläutert Schwannecke: „Künftig können Rechtsgeschäfte nicht mehr ohne Weiteres bis zu zehn Jahre allein deshalb angefochten werden, weil Geschäftspartnern bei Liquiditätsengpässen Ratenzahlungen gewährt wurden. Dem ZDH-Generalsekretär zufolge sei das insbesondere für Handwerksbranchen essenziell, die saisonalen Schwankungen unterliegen. Denn die müssten auf solche Situationen ebenso flexibel wie rechtssicher reagieren können.

Lob für die Reform kommt auch vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Die Vorsatzanfechtung wird mit der Reform nun auf tatsächlich missbräuchliche Fälle begrenzt“, freut sich Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Das bedeute für Unternehmen nicht nur Rechtssicherheit, vielmehr sei damit auch Planungssicherheit und Liquiditätserhalt verbunden. Schließlich gerieten Unternehmen durch die hohen Rückforderungsbeträge häufig selbst in Gefahr der Zahlungsunfähigkeit, so Pakleppa.

Insolvenzanfechtungsrecht: Noch muss der Bundesrat entscheiden

Ganz unter Dach und Fach ist das Gesetz noch nicht: Noch steht die Entscheidung des Bundesrates aus. Gibt die Länderkammer am 10. März grünes Licht, kann der Bundespräsident das Gesetz anschließend abzeichnen. In Kraft treten soll die Reform, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

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