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Homeoffice

Ist ein Esstisch absetzbar?

Ein Esstisch und sechs Stühle dienen zeitweilig als Büroeinrichtung – was sagt das Finanzamt?

Der Fall: Ein Unternehmer wollte Anschaffungskosten und Vorsteuer für die Esszimmer-Garnitur geltend machen. Seine Begründung: Er nutze die Essgruppe zu mindestens drei Siebteln beruflich. Nur dort könne er Besprechungen mit Kunden abhalten und Zeichnungen und Akten bearbeiten. Sein Büro und der Schreibtisch darin seien für all das zu klein. Das Finanzamt verweigerte den Steuerabzug.

Zu Recht, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Die Möbel stehen in einem offenen Esszimmer, sind also Einrichtung eines privaten Raums. Deswegen müssten bei der Anteilsberechnung auch die ungenutzten Zeiten als Privatanteil gerechnet werden. Dadurch sinke die unternehmerische Nutzung auf 2,9 Prozent. Für eine steuerliche Berücksichtigung seien jedoch mindestens 10 Prozent erforderlich.  (Urteil vom 11.2.2016, Az. 6 K 1996/14 )

(jw)

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