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Job darf nicht erkauft werden

Wer von Mitarbeitern Lohnverzicht verlangt, um eine Betriebsübernahme zu sichern, muss später vielleicht dennoch zahlen.

Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sind solche Vereinbarungen rechtswidrig. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die schriftlich auf offene Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche verzichtet hatte. Nach der erfolgreichen Übernahme des Betriebs klagte die Mitarbeiterin jedoch auf Nachzahlung.

Das Bundesarbeitsgericht gab ihr Recht: Die Vereinbarung mit dem alten Arbeitgeber stelle einen Gesetzesverstoß dar. Denn bei einem Betriebsübergang trete der Käufer zwingend in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 19. März 2009, Az. 8 AZR 722/07

(jw)

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