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Halbierter Steuersatz bei Betriebsveräußerung

Kabinett billigt Eichels Steuerreform-Nachtrag

Das Steuersenkungs-Ergänzungsgesetz ist auf den Weg gebracht, das die Steuerreform in zwei Punkten ergänzt. So wurden auch die Bedingungen für den halben Steuersatz bei Betriebsveräußerungen festgelegt.
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Das Bundeskabinett hat den Nachtrag von Bundesfinanzminister Eichel zur Steuerreform gebilligt. Damit ist das Steuersenkungs-Ergänzungsgesetz auf den Weg gebracht, das die Steuerreform jedoch nur in zwei Punkten ergänzt. Entgegen bisherigen Plänen wird der heute bei 51 Prozent liegende Spitzensteuersatz entgegen bisherigen Plänen im Jahr 2005 nicht auf 43, sondern auf 42 Prozent gesenkt. Auch die Bedingungen für den halben Steuersatz bei Betriebsveräußerungen wurden festgelegt. So gilt diese Regelung nur einmal im Leben, wenn der Unternehmer mindestens 55 Jahre alt ist oder als berufsunfähig gilt. Auch betrifft sie nur Veräußerungsgewinne bis zu zehn Millionen Mark.

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