Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug

Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug

Die Bundesregierung will den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Das Handwerk warnt jedoch davor, dabei über das Ziel hinauszuschießen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums bürde den Unternehmen zu hohe Lasten auf. Bürgschaftsforderungen und Steuereinbehalt durch das Finanzamt seien "unverhältnismäßig".

Die Bundesregierung will den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Das Handwerk warnt jedoch davor, dabei über das Ziel hinauszuschießen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums bürde den Unternehmen #8222;unverhältnismäßige Lasten" auf, sagte Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

"Keine Bürgschaft für Vorsteuern"

Der Vorschlag, die Vorsteuervergütung von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, öffne der Finanzverwaltung Tür und Tor, den rechtmäßigen Steuerabzug massiv zu erschweren. Bürgschaften könne die Finanzverwaltung dann in Zweifelsfällen einfordern, in denen der Anspruch auf Vorsteuervergütungen später noch einmal genau geprüft werden soll, sagte ZDH-Steuerexperte Matthias Lefarth.

Kleine und mittlere Unternehmen seien auf Grund mangelnder Liquidität auf die schnelle und reibungslose Erstattung von Vorsteuern angewiesen. Gegen eine solche Regelung würden auch die damit verbundenen Bürgschaftskosten sprechen. Belastet würden zudem neugegründete Betriebe, die häufig keine Bürgschaften erhielten. Sicherheiten sollten daher erst dann fällig werden, wenn der Vorsteuerüberhang 50.000 Mark übersteige. Bei Unternehmen, die länger als ein Jahr am Markt sind, sei von Sicherheiten gänzlich abzusehen, forderte Schleyer.

"Vorsteuerabzug nicht verweigern"

Als #8222;unverhältnismäßig" bezeichnet es der ZDH-Generalsekretär, den Vorsteuerabzug unter bestimmten Umständen völlig zu versagen. Der Gesetzentwurf sehe diese Möglichkeit vor, wenn der leistende Unternehmer die Vorsteuer nicht entrichte und der empfangende Unternehmer davon bei Rechnungsstellung wissen musste. Der ZDH schlägt vor, diese Regelung auf solche Fälle zu beschränken, in denen der Auftraggeber schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der geplanten Steuerhinterziehung durch den Auftragnehmer erfährt. Alles andere würde dem Auftraggeber #8222;unkalkulierbare Risiken" aufbürden.

Milliardenausfälle durch Betrug

Grundsätzlich begrüßt der ZDH die Initiative der Bundesregierung jedoch. Dem Bund entstünden durch Umsatzsteuerbetrug Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe. Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs war in der vergangenen Woche bekannt geworden. Das Gesetz soll 2002 in Kraft treten.

Das könnte Ihnen auch gefallen: