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Foto: handwerk.com

Faktencheck Soka-Bau

Kassieren ohne Gegenleistung?

40.000 Solounternehmer sollen sich finanziell an der Ausbildung im Baugewerbe beteiligen. Ein zentrales Argument: Sie bilden aus und kassieren von der Soka – ohne einzuzahlen. Doch wie viel Einzelkämpfer bilden eigentlich aus?

900 Euro pro Betrieb und Jahr – so hoch ist der neue Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren der Soka-Bau. Ebenfalls neu: Ab diesem Jahr sollen nicht nur alle Arbeitgeber einzahlen, sondern auch die Solounternehmer all jener Branchen, die unter den "Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe" (VTV) fallen. Die Soka-Bau erstattet im Gegenzug – wie bisher schon – allen Ausbildungsbetrieben einen Teil ihrer Ausbildungskosten.

Mit dem neuen Mindestbeitrag setzt die Soka-Bau um, was die Tarifparteien des Baugewerbes Ende 2014 beschlossen haben. Tarifparteien, das sind die Bauindustrie, die Gewerkschaft IG Bau und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.

Es geht um 30.000 Euro pro Azubi
Ein wesentliches Argument der Tarifparteien: Ausbildungsbetriebe können sich von der Soka-Bau einen Teil der Ausbildungsvergütung und Kosten für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung erstatten lassen. Gesamterstattung für eine dreijährige Ausbildung: im Schnitt pro Azubi rund 30.000 Euro. Diese Erstattung werde auch von ausbildenden Solounternehmern genutzt – ohne dass sie etwas einzahlen müssen.

Ministerium schließt sich der Begründung an
Ein Argument, das offenbar das Bundesarbeitsministerium überzeugt hat: Denn das Ministerium hat die neue Regelung im Juli als allgemeinverbindlich für alle Baubetriebe erklärt.

Gegenüber handwerk.com begründete das Ministerium seine Entscheidung jedenfalls so:

Mit der Erstattung setze die Soka-Bau, genauer: die von der Soka organisierte Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, „einen Anreiz für die Ausbildung im Baugewerbe, welche zur Sicherung ausreichender, gut ausgebildeter Fachkräfte wesentlich ist. Bisher war dieser Beitrag ausschließlich von Betrieben zu leisten, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen. Dennoch haben von der Erstattung der Ausbildungskosten auch solche Betriebe profitiert, die ausgebildet haben, ohne gewerbliche Arbeitnehmer zu beschäftigen und damit ohne beitragspflichtig zu sein. Nunmehr werden daher sämtliche Betriebe in das Beitragsverfahren einbezogen.“

Wir haben nachgefragt bei der Soka-Bau: Wie viele Solounternehmer
im Baugewerbe bilden tatsächlich aus und wie hoch ist die Erstattung?

Soka-Bau: "650 Solounternehmer bilden aus"

Wie viele vom VTV erfasste Solounternehmer sind nach Ihrer Schätzung ausbildungsberechtigt?
Soka-Bau: Grundsätzlich können nur Handwerksmeister ausbilden, aber in einigen Berufen wie z.B. beim Beruf des Fliesenlegers sind auch Gesellen mit angemessener Berufspraxis ausbildungsberechtigt. Zu der Frage, wie viele vom VTV erfasste Solo-Selbstständige ausbildungsberechtigt sind, liegen uns keine Informationen vor.

Wie viele vom VTV erfasste Solounternehmer bilden aus?
Soka-Bau: In den letzten fünf Jahren (2010 – 2014) haben im Durchschnitt 650 bei uns gemeldete Solo-Selbstständige auch selbst ausgebildet.

Wie viele dieser ausbildenden Solounternehmer erhalten Erstattungsleistungen von Soka-Bau und in welchem Umfang?
Soka-Bau: Alle Betriebe, die bei uns gemeldet sind und ausbilden, bekommen Erstattungsleistungen. Im Durchschnitt erhält ein Ausbildungsbetrieb bei einer klassischen dreijährigen Ausbildung bis zu 30.000 EUR Erstattungen durch SOKA-BAU. Davon erstatten wir ca. 18.000 EUR direkt an den Betrieb und ca. 12.000 EUR an die überbetriebliche Ausbildungsstätte.

Wie viele dieser ausbildenden Solounternehmer beschäftigen einen oder mehrere Auszubildende?
Soka-Bau: Bei den durchschnittlich 650 bei uns gemeldeten Solo-Selbstständigen, die in den letzten fünf Jahren ausgebildet haben, waren bzw. sind im Durchschnitt 803 Auszubildende beschäftigt.


Wir haben die Soka-Bau noch um die genauen Zahlen gebeten: Wie viel Solounternehmer haben seit 2010 für wie viel Azubis Erstattungen erhalten? Hier die Zahlen:

Monat/Jahr Solo-Selbstständige Auszubildende 10/2010 734 901 10/2011 628 755 10/2012 622 766 10/2013 628 775 10/2014 613 816

(Quelle: Soka-Bau)


 

 

 

(jw)

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