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Kein Betriebsübergang

Maschine gekauft und den Mitarbeiter gleich dazu? Keine Sorge: Wer Betriebsmittel aus einer Insolvenz erwirbt, muss nicht auch das Personal übernehmen.

Wer einen insolventen Betrieb komplett übernimmt, muss bei diesem so genannten Betriebsübergang auch die Mitarbeiter weiter beschäftigen. Doch wann handelt es sich um einen Betriebsübergang? Jedenfalls nicht, wenn ein Unternehmen aus einer insolventen Firma einige Maschinen, Fahrzeuge oder andere Betriebsmittel kauft oder mietet, entschied das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 769/06). Das Arbeitsverhältnis bleibe nur bei einem kompletten Betriebsübergang erhalten, wenn die Identität des übernommenen Betriebes oder Betriebsteils gewahrt bleibt".

Geklagt hatte ein Zimmermann, dessen Arbeitgeber, ein Dachdeckerbetrieb, Insolvenz angemeldet hatte. Der Zimmermann vermutete einen Betriebsübergang, weil ein Käufer einen Teil der Maschinen erworben hatte und zeitweise bis zu fünf seiner ehemaligen Kollegen in einem auf dem Betriebsgelände angemieteten Raum beschäftigte. Die Kündigung durch den Insolvenzverwalter auf Grund der Stilllegung des Betriebes sei zulässig, urteilten die Richter. Bei einem Betriebsübergang müsse die alte Struktur erhalten bleiben, es genüge nicht, ein paar Maschinen zu kaufen und zeitweise ehemalige Mitarbeiter zu beschäftigen.

(jw)

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