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Politik und Gesellschaft

Kein Sex am Wäschetrockner, Erpressung, Klage

Ein Auftrag zwischen Schäferstündchen und Amtsgericht: Diese Begegnung ging für einen SHK-Meister und seine Kundinnen schlecht aus, aber ganz unterschiedlich.

Es könnte so einfach sein: Eine Kundin hat einen defekten Wäschetrockner. Der SHK-Fachmann repariert ihn, wird bezahlt, alle gehen zufrieden ihrer Wege.

Doch kaum kommen freizügige Fotos, die Aussicht auf einen Dreier und Geldsorgen ins Spiel, endet ein gewöhnlicher Auftrag im heillosen Chaos. Wie das vor dem Amtsgericht aufgelöst wurde, berichtet die Mainpost.

Vor Gericht stehen: Eine 27-jährige und eine 29-jährige Frau, beide verheiratet. Kläger ist der Handwerker. Der Vorwurf: Erpressung.

Die Sicht des Handwerkers: Die beiden Damen hätten ihn zur Reparatur eines defekten Wäschetrockners gerufen. Noch vor dem Vor-Ort-Termin habe er freizügige Fotos erhalten, sei gebeten worden, Sekt mitzubringen. Für 1800 Euro hätten die Frauen ihm schließlich Sex offeriert. Er habe abgelehnt.

Dann wurde es schmutzig. Die Drohung: Man würde verbreiten, der Handwerker versuche, Damen anzufassen. Hinzu kamen Drohnachrichten per Handy, man würde ihn wegen Belästigung anzeigen.

Die Frauen äußerten sich zunächst nicht, brachen schließlich aber ihr Schweigen vor Gericht. Sie gaben zu, auf eine kostenlose Reparatur gehofft zu haben. Zudem habe der Handwerker ihnen 300 Euro für Sex geboten. Dazu der Handwerker: „Das Wort Sex“ sei nie gefallen.

Gegen eine Zahlung von insgesamt 1500 Euro stellte das Gericht das Verfahren wegen Erpressung gegen die Frauen ein. Der Handwerker war aufgrund der Geschichte seine Freundin los.

So verloren alle. Auch der Trockner. Der wurde nicht repariert.

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