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Politik und Gesellschaft

Keine Generalüberwachung von Handwerkern

Ein neues Datenschutzgesetz sollte es Behörden ermöglichen, Handwerksmeister anlasslos zu überwachen. Die Pläne wurden aus dem Entwurf gestrichen. Kritik hagelt es dennoch. Behörden sollen Daten über Ihr Sexualleben sammeln dürfen.

Deutschland soll ein neues Datenschutzgesetz bekommen. Dafür hat das Bundesinnenministerium (BMI) inzwischen den dritten Referentenentwurf vorgestellt. Grund der ständigen Nachbesserung: heftige Kritik von Datenschutzbeauftragten.

So wollte das BMI Behörden ursprünglich die Macht geben, präventiv persönliche Daten von Menschen verschiedener Berufsklassen – darunter Handwerksmeister – sammeln und verarbeiten zu dürfen. Das hätte es erlaubt, ein detailliertes Profil jedes beliebigen Handwerksmeisters zu erstellen, inklusive wirtschaftlicher und persönlicher Details, Fotos und Videos.

Positiv: Davon ist im neuen Referentenentwurf nichts mehr zu finden.

Kritik hagelt es von den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern dennoch. Beispiel: Bisher war es untersagt, Daten über „rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben“ zu verarbeiten.

Diese Nutzung sogenannter besonderer Kategorien personenbezogener Daten soll künftig erlaubt sein, kritisiert der Datenschutzbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Unter gewissen Voraussetzungen sollen Behörden und nichtöffentliche Stellen diese Daten für andere Zwecke verarbeiten und austauschen dürfen. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass die Verarbeitung im Sinn der sozialen Sicherheit oder Gefahrenabwehr notwendig ist.

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