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Umsatzsteuer

Keine Rechnung ohne Steuernummer

Unternehmen, die unangenehmen Besuch von der Steuerfahndung vermeiden wollen, müssen vom 1. Juli an ihre Steuernummer auf jeder Rechnung angeben. Mit dieser Regelung will der Staat Umsatzsteuerbetrügereien aufdecken.

Unternehmen, die unangenehmen Besuch von der Steuerfahndung vermeiden wollen, müssen vom 1. Juli an ihre Steuernummer auf jeder Rechnung angeben. Mit dieser Vorschrift nach Paragraf 14 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UstG) will der Staat die Überprüfung von Lieferketten zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beschleunigen. Diese Regel gilt nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) auch für Gutschriften: Der Aussteller einer Gutschrift müsse zu diesem Zweck die Steuernummer des Empfängers erfragen und auf der Gutschrift vermerken.

Die Steuerexperten des ZDH sehen in der Angabe der Steuernummer zwar keine Bedingung für den Vorsteuerabzug. Allerdings zitiert der Verband die Staatssekretärin Barbara Hendricks mit dem Hinweis, dass die Finanzverwaltungen im Rahmen von Umsatzsteuersonderprüfungen auf die Einhaltung des § 14 Abs. 1a UStG zu achten haben. Wenn die Angabe der Steuernummer fehlt, müssen die Unternehmen ebenfalls mit Überprüfungen rechnen."

Die Wirtschaftsverbände hatten sich erfolglos dafür eingesetzt, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) anstelle der Steuernummer verwendet wird. Überzeugende Gründe sprechen dafür: Die Angabe der USt-IdNr. entspreche europäischen Maßstäben. Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestalteten Steuernummern seien hingegen unnötig und kompliziert, eine Vereinheitlichung längst erforderlich.

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