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Steuern

Kfz-Steuer zu hoch: Handwerker sollten widersprechen

Handwerksbetriebe mit leichten Nutzfahrzeugen erhalten derzeit zu hohe Kfz-Steuerbescheide. Ein Einspruch lohnt sich!

Derzeit verschickt der Zoll neue Kfz-Steuerbescheide. Dabei stuft der Zoll nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) gehäuft leichte Nutzfahrzeuge von Handwerksbetrieben als Pkw ein, die zulassungsrechtlich als Lkw gelten und bisher steuerlich wie Nutzfahrzeuge behandelt wurden. Das führe teilweise zu einer um mehrere Hundert Euro höheren Kfz-Steuer pro Fahrzeug.

Der ZDH rät dazu, den Bescheid zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Die Einspruchsfrist endet vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Der Einspruch ist kostenfrei. Entscheidend für den Einspruch ist laut ZDH, ob das Fahrzeug als Nutzfahrzeug oder überwiegend der Personenbeförderung dient. Dabei komme es vor allem auf das Verhältnis von Ladefläche zum restlichen Fahrzeug an. „Überwiegt die Ladefläche, ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug auch steuerlich weiterhin als Nutzfahrzeug behandelt werden kann.“ Gegebenenfalls sollten Handwerker dem Einspruch Fotos beilegen, die das dokumentieren.

Hintergrund ist eine Gesetzesänderung von 2012. Deren Ziel war es, die steuerliche Begünstigung von Pick-ups einzuschränken. Auslöser für die überhöhten Kfz-Steuern sind nach Angaben des ZDH geänderte EDV-Programme, mit deren Hilfe der Zoll seit Ende 2018 korrigierte Steuerbescheide verschickt. Dabei würden auch leichte Nutzfahrzeuge insbesondere mit Doppelkabinen wie Pkw besteuert. Diese Änderungen würden nun aufgrund automatischer Angaben der Straßenverkehrsbehörde ohne nähere Prüfung umgesetzt.

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