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Kippt Rot-Grün die VOB?

Kippt Rot-Grün die VOB?

Im Masterplan zum Bürokratieabbau hat die Bundesregierung eine Verschlankung der Vergaberichtlinien angekündigt. Die Baubranche vermutet dahinter eine Mogelpackung und wittert puren Aktionismus.

Im Masterplan zum Bürokratieabbau hat die Bundesregierung eine

Verschlankung der Vergaberichtlinien angekündigt. Die Baubranche vermutet dahinter

eine Mogelpackung und wittert puren Aktionismus.

An die Stelle der einzelnen Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB, VOL und

VOF) soll nach dem aktuellen Stand der Diskussion eine einzelne

Rechtsverordnung treten. Damit könne nach Angaben des

Bundeswirtschaftsministeriums der Gesamtumfang der Vergaberegeln um zwei

Drittel reduziert werden. Dagegen laufen mittlerweile die Spitzenverbände

der Bauwirtschaft Sturm. Hauptkritikpunkt: Die Vergabegerechtigkeit und die

Transparenz im Vergaberecht gehen verloren.

Dass durch die

Aufgabe der paritätisch besetzen Gremien die Bau- und Ausbaubetriebe

weiter benachteiligt werden könnten, befürchtet Elmar Esser, Rechtsexperte des Zentralverbandes des

Deutschen Baugewerbes (ZDB). Bisher sind die Gremien, die die

Vergaberichtlinien regelmäßig fortschreiben, mit Vertretern der

Auftragnehmer und der Auftraggeber besetzt. "Durch die paritätische

Besetzung haben wir bisher immer alle Interessen unter einen Hut bekommen",

sagt Esser. Weil die Bundesregierung die neue Rechtsordnung im Alleingang herausgeben wolle, könne das endgültig vorbei sein.

Esser sieht noch auf ein weiteres Risiko, das überregionale Ausschreibungsverfahren für die Unternehmen erheblich erschweren würde: Die Kommunen seien durch den entstehenden Auslegungsspielraum

bei der Rechtsverordnung nicht mehr an ein bundesweit einheitliches

Regelwerk gebunden. Die Folge: "Es würde ein Flickenteppich der

Vergaberegeln entstehen. Damit wäre ein wirklicher Wettbewerb

auch über Landesgrenzen hinweg kaum mehr möglich, da die Transparenz in der

Vergabepraxis verloren ginge.

Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) sind erst Ende des vergangenen Jahres

novelliert und an die neuen Bestimmungen des Schuldrechts und des Gesetzes

zu Beschleunigung fälliger Zahlungen angepasst worden.

Die wichtigste Neuregelung betrifft die Verjährungsfrist für

Mängelansprüche des Auftraggebers. Sie wurde von zwei auf vier Jahre

verlängert und liegt damit sogar um ein Jahr unter der Frist des

Bürgerlichen Gesetzbuches.

Es sei nur schwer

nachzuvollziehen, warum an der VOB gerüttelt werde, meint Esser. Sie habe

sich in der Praxis über Jahre hinweg bewährt.

Für "nicht sehr realistisch" hält Esser auch die Aussagen im

Masterplan Bürokratieabbau, nach denen zwei Drittel der bestehenden

Vergaberegeln gestrichen werden könnten. In der Praxis werde eher

das Gegenteil der Fall sein: "Da wird enormer Aufwand für

nichts betrieben."

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