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Kommunale Kungelei

Kommunale Kungelei

Mehrere Bundesländer wollen ihre Vergaberichtlinien lockern. Haben Billigheimer bald leichtes Spiel?

Beispiel Niedersachsen: Höhere Schwellenwerte, ab denen die Kommunen gezwungen sind, Aufträge bundesweit auszuschreiben auf den ersten Blick wirkt die Idee der Landesregierung durchaus charmant. Das könnte der Schlüssel sein, um künftig wieder mehr Aufträge in der Region zu halten. Die Betriebe vor Ort mit ihren guten Beziehungen hätten einen echten Vorteil.

Die Idee könnte sich aber auch zum Bumerang für die Betriebe entwickeln, warnt Matthias Wächter, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Tischlerverbandes. Was ist, wenn die Gemeinde neben der Schule auch noch das örtliche Krankenhaus sanieren will und nicht genug Geld hat, um beides zu realisieren? Die besten Verbindungen nutzen dann wenig, vermutet Wächter.

Er erwartet, dass die Kommunen ihren neuen Spielraum unterhalb des Schwellenwertes gnadenlos ausnutzen werden zum Nachteil des regionalen Mittelstandes. Die Alternative wäre dann nicht der lokale Baubetrieb, sondern der überregional aktive Billigheimer.

Paradies für Generalübernehmer

Die Defacto-Beseitigung jeglicher Kontrollen für das Gros öffentlicher Aufträge befürchtet auch der Baden-Württembergische Handwerkstag. Der fordert zwar von der dortigen Landesregierung eine Anhebung der Schwellenwerte für die freihändige Vergabe. Gleichzeitig möchte die Organisation aber auch sichergestellt wissen, dass mehrere Betriebe aufgefordert werden, Angebote vorzulegen.

Weitere Vergabehürde, unter der vor allem kleine Betriebe stöhnen: die Nachunternehmerproblematik. Ein Paradies für Generalübernehmer ist Niedersachsen: Hier können Unternehmen einen Auftrag übernehmen, ohne selbst auch nur einen Teil der Arbeiten auszuführen. In anderen Ländern, wie beispielsweise in Baden-Württemberg müssen Auftragnehmer bis zu 70 Prozent des Auftragsgegenstandes selbst ausführen. Der niedersächsische Baugewerbeverband streitet für einen Wert von 50 Prozent.

Gute Beziehungen in Bayern

Kein einheitliches Bild zeigt sich zwischen Flensburg und Sonthofen auch beim Thema beschränkte Ausschreibungen. In Bayern können die Kommunen bei Aufträgen bis zu 300.000 Euro die Vergabe auf Betriebe beschränken, die sie selbst auswählen. Der Hamburger Senat der Stadtverwaltung diese Möglichkeit nur bis zu einem Auftragsgegenwert von 100.000 Euro.

Beobachter befürchten, dass die beschränkte Vergabe der Korruption Tür und Tor öffnen könnte.

Eine Übersicht über die einzelnen Grenzwerte der beschränkten und der freihändigen Vergabe und die Nachunternehmerregelungen in allen 16 Bundesländern finden Sie hier.

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