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Kompromiss bei Betriebsverfassungsgesetz greifbar

Im koalitionsinternen Tauziehen um Änderungen bei der Reform der Betriebsverfassung ist ein Kompromiss in greifbare Nähe gerückt. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass es Änderungen in fünf Punkten geben wird.

Im koalitionsinternen Tauziehen um Änderungen bei

der Reform der Betriebsverfassung ist ein Kompromiss in

greifbare Nähe gerückt. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass es

Änderungen in fünf Punkten geben wird. Darunter ist auch die von den

Gewerkschaften geforderte Ausdehnung der erleichterten

Betriebsratswahl auf Unternehmen zwischen 51 und 100 Beschäftigten.

Bislang ist das erleichterte Wahlverfahren nur in Betrieben bis 50

Mitarbeiter vorgesehen. Eingefügt werden soll auch ein Initiativrecht

des Betriebsrates bei Bildungsmaßnahmen.

Die Grünen pochen nach wie vor auf die Beibehaltung des

Verhältniswahlrechts anstelle des geplanten Mehrheitswahlrechts bei

der Besetzung von Ausschüssen und Freistellungen. Da Anträge der

Koalitionsparteien nur gemeinsam eingebracht werden können, ist davon

auszugehen, dass auch die Grünen-Forderung in den Änderungsantrag

einfließen wird. Darüber entscheidet an diesem Mittwoch der Ausschuss

für Arbeit und Soziales.

"Das ganze Paket gibt es nur mit dem Verhältniswahlrecht", sagte

die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Thea Dückert. Zur Ausdehnung der erleichterten Betriebsratswahl auf

Betriebe bis zu 100 Personen sagte der Sozialexperte und

stellvertretende SPD-Fraktionschef Franz Thönnes, es handele sich

dabei um eine #8222;optionale Lösung", bei der Einvernehmen mit dem

Arbeitgeber hergestellt werden müsse. #8222;Das ist ein Kompromiss."

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