Im koalitionsinternen Tauziehen um Änderungen bei
der Reform der Betriebsverfassung ist ein Kompromiss in
greifbare Nähe gerückt. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass es
Änderungen in fünf Punkten geben wird. Darunter ist auch die von den
Gewerkschaften geforderte Ausdehnung der erleichterten
Betriebsratswahl auf Unternehmen zwischen 51 und 100 Beschäftigten.
Bislang ist das erleichterte Wahlverfahren nur in Betrieben bis 50
Mitarbeiter vorgesehen. Eingefügt werden soll auch ein Initiativrecht
des Betriebsrates bei Bildungsmaßnahmen.
Die Grünen pochen nach wie vor auf die Beibehaltung des
Verhältniswahlrechts anstelle des geplanten Mehrheitswahlrechts bei
der Besetzung von Ausschüssen und Freistellungen. Da Anträge der
Koalitionsparteien nur gemeinsam eingebracht werden können, ist davon
auszugehen, dass auch die Grünen-Forderung in den Änderungsantrag
einfließen wird. Darüber entscheidet an diesem Mittwoch der Ausschuss
für Arbeit und Soziales.
"Das ganze Paket gibt es nur mit dem Verhältniswahlrecht", sagte
die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Thea Dückert. Zur Ausdehnung der erleichterten Betriebsratswahl auf
Betriebe bis zu 100 Personen sagte der Sozialexperte und
stellvertretende SPD-Fraktionschef Franz Thönnes, es handele sich
dabei um eine #8222;optionale Lösung", bei der Einvernehmen mit dem
Arbeitgeber hergestellt werden müsse. #8222;Das ist ein Kompromiss."