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Vertragsrecht

Kontinuitätsklauseln überflüssig

Einmal geschlossene Verträge gelten weiter. Die EU-Kommission hat im Artikel 3 der 1. Euro-Verordnung festgelegt: "Die Einführung des Euro bewirkt weder eine Veränderung von Bestimmungen in Rechtsgeschäften oder eine Schuldenbefreiung, noch rechtfertigt sie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen, noch gibt sie einer Partei das Recht, ein Rechtsinstrument einseitig zu ändern oder zu beenden." Damit sind spezielle Kontinuitätsklauseln überflüssig. Einige Experten warnen sogar davor: Geld- und Warenkreditgeber nehmen sich mit einer solchen Klausel die Möglichkeit, bei einem schwachen Euro nachzuverhandeln.

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