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Urteil bestätigt

Krank bleibt krank

Einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter darf der Chef nicht zum Personalgespräch verpflichten.

Was im Mai das Landgericht Nürnberg entschied (handwerk.com berichtete), wurde nun vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. In dem Fall klagte ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung, die er für das Nichterscheinen zum Personalgespräch während seiner Krankheit erhielt. Zwar sei ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter verpflichtet, auf Anweisung des Geschäftsführers zu erscheinen, wenn er ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist, diese Gründe sah das Gericht im genannten Fall jedoch nicht als gegeben an.

Bundesarbeitsgericht:
Urteil vom 02.11.2016, Az. 10 AZR 596/15

(deg)

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