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Urteil

Krank ist krank

Einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter darf der Chef nicht zu einem Personalgespräch verpflichten.

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg entschieden. In dem Fall hatte der Arbeitgeber zum Gespräch gebeten mit der Begründung, er verlange ja keine Arbeitsleistung, sondern lediglich die Teilnahme an einem Gespräch. Da die Mitarbeiterin zum Gespräch nicht erschien, erhielt sie eine Kündigung.

Das Gericht gab ihrer Kündigungsschutzklage recht: Es bestehe „während einer Arbeitsunfähigkeit unabhängig vom Thema generell keine Verpflichtung, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen“. Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, müsse er auch keine Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag erfüllen oder diesbezügliche Weisungen in einem Gespräch entgegen nehmen. (Urteil vom 01. September 2015, Az. 7 Sa 592/14)

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(jw)

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