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Unpünktlichkeit

Kündigung für Langschläfer

Wer immer verschläft, der fliegt. Ständige Unpünktlichkeit eines Arbeitnehmers kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Wie der Deutsche Anwaltsverein mitteilt, hat das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main zu Lasten eines Arbeitnehmers entscheiden, der innerhalb eines Jahres rund 20 mal verschlafen hatte und unpünktlich zur Arbeit erschienen war. Der Arbeitgeber hatte im verhandelten Fall dem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Der Arbeitnehmer klagte dagegen und bekam zunächst auch vor dem Arbeitsgericht recht. Begründung: Dem Mann war ohne Abmahnung gekündigt worden. Doch auch nach diesem ersten Urteil erschien der Arbeitnehmer erneut mehrfach zu spät zur Arbeit.

Nach Auffassung der Richter habe der Arbeitnehmer durch seine Unpünktlichkeit den betrieblichen Ablauf empfindlich gestört Für die fristlose Kündigung sei zwar eine Abmahnung erforderlich. Diese Voraussetzung erfüllte in diesem Fall jedoch der erste Prozess.

Landesarbeitsgericht Hessen: Aktenzeichen: Az.: 2 Sa 756/04

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