Ob eine Pause zwischen zwei Studiengängen selbst verschuldet oder unvermeidbar war, spielt keine Rolle: Länger als vier Monate darf sie für das Kindegeld nicht dauern.
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Steuern

Lange Pause in der Ausbildung kostet das Kindergeld

Länger als vier Monate darf die Pause zwischen zwei Studiengängen nicht dauern. Sonst gibt es in dieser Zeit kein Kindergeld.

Anspruch auf Kindergeld kann auch für volljährige Kinder bestehen, wenn sie eine Ausbildung machen oder ein Studium absolvieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn sich jedoch eine längere Lücke zwischen zwei Ausbildungsabschnitten auftut, gibt es in dieser Pause kein Geld. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Der Fall: Nach Abschluss ihres ersten Studiums legte eine junge Frau eine mehrmonatige Pause ein, bevor sie ein zweites Studium begann. Kindergeld erhält ihre Mutter für die Studienzeiten, jedoch nicht für die Pause dazwischen.

Das Urteil: Als die Mutter das Geld für diese Unterbrechung einklagen wollte, hatte sie keinen Erfolg.  Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten werden laut BFH kindergeldrechtlich nur berücksichtigt, wenn sie maximal vier Kalendermonate umfassen. In diesem Fall hatte die Pause jedoch fünf Kalendermonate gedauert. Denn das erste Studium endete bereits im Oktober, als die Uni das Zeugnis online zur Verfügung stellte, während das zweite Studium erst mit dem Semesterstart im April des Folgejahres begann. (Urteil vom 07. Juli 2021, Az. III R 40/19)

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