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Steuern

Last-Minute-Steuertipps für Unternehmer

Clevere Betriebsinhaber können ihre Steuerlast 2002 noch bis zum 31. Dezember effektiv drücken. Ob Ansparabschreibung, Körperschaftssteuer oder Kontoführungskosten – es gibt viele Möglichkeiten. Wir sagen Ihnen, wie es geht.

Clevere Betriebsinhaber können ihre Steuerlast 2002 noch bis zum 31. Dezember effektiv drücken. Wir sagen Ihnen, wie es geht!

Ob man für 2002 überhaupt noch Steuerspar-Strategien benötigt, bringt eine Überschlagsrechnung ans Tageslicht. Hierzu sollten Einzelunternehmer ihren bis dato aufgelaufenen Gewinn ermitteln und bei unveränderter privater Situation mit weiteren Einkünften (zum Beispiel Vermietung, Kapitalerträge) und Steuer sparenden Ausgaben (zum Beispiel Sonderausgaben) des Vorjahrs saldieren. Mit diesem voraussichtlichen "zu versteuernden Einkommen" kann man im Internet auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums seine aktuelle Steuerbelastung errechnen. Ist diese sehr hoch oder wurden bedeutend weniger Vorauszahlungen geleistet, sollten noch vor dem 31. Dezember Gewinn mindernde Strategien gefahren werden. GmbH-Geschäftsführern hilft ein Blick ins Internet nicht weiter. Sie müssen lediglich mit 25 Prozent Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag für den ermittelten Gewinn rechnen.

Sparen ohne bezahlen

Bekommt ein Unternehmer noch im Jahr 2002 einen betrieblichen Gegenstand geliefert (Pkw, Maschine, Werkzeug, Einrichtung), kann er diesen noch in diesem Jahr Gewinn mindernd verbuchen. Das gilt selbst dann, wenn die Bezahlung erst im nächsten Jahr erfolgt. Auch bei erst in den nächsten zwei Jahren geplanten Investitionen greift das Finanzamt Betriebsinhabern unter die Arme. 40 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises dürfen Unternehmer bereits im Jahr 2002 als Betriebsausgaben behandeln (so genannte Ansparabschreibung nach § 7g Einkommensteuergestz, EStG).

Einmalige Hilfeleistungen

Haben Familienangehörige, Freunde oder Bekannte einmalig ohne Anstellungsvertrag in der Firma ausgeholfen, kann der Unternehmer als Dankeschön gedachte Bezahlungen als Betriebsausgabe abziehen. Der Clou: Betragen die Zuwendungen pro Jahr und Empfänger weniger als 256 Euro, darf dieser sie steuerfrei kassieren.

Mit kleinen Dingen sparen

Wer vor dem Jahresende noch Steuer sparend investieren möchte, sollte betriebliche Gegenstände mit einem Kaufpreis von maximal 410 Euro (netto = ohne Umsatzsteuer) erstehen. Der Vorteil: Diese Kosten schlagen im Jahr 2002 in voller Höhe Gewinn mindernd zu Buche. Wer mehrere Gegenstände von einem Anbieter erhält, muss darauf achten, dass die Rechnung eine Einzelaufstellung sämtlicher Gegenstände mit deren Anschaffungskosten erhält.

Aufträge vorziehen

Wird die Tätigkeit über eine GmbH oder eine AG abgewickelt, sollte man versuchen, geplante Erträge des nächsten Jahres bereits in diesem Jahr zu realisieren und Ausgaben ins Jahr 2003 zu verschieben. Hintergrund: Wegen der Flutwasserkatastrophe hat die Bundesregierung nämlich die Körperschaftsteuer einmalig von derzeit 25 Prozent auf 26,5 Prozent im Jahr 2003 angehoben.

Konto ausgleichen

Dauerschuldzinsen für betriebliche Kontokorrentkonten müssen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu 50 Prozent dem Gewinn hinzugerechnet werden. Einzige Ausnahme: Keine Erhöhung des Gewerbesteuerertrags erreicht man, wenn man sicherstellt, dass das Kontokorrentkonto an mindestens acht Tagen im Jahr ein Plus auswies.

Gewinn drücken mit Spenden

Sach- und Geldspenden sind bei Einzel- und Personenunternehmen stets Privatvergnügen. Unterstützt man jedoch einen Unternehmer, der wegen der Hochwasserkatastrophe in Not geraten ist, darf man diese Spenden nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Sachsen-Anhalt ausnahmsweise als Gewinn mindernde Betriebsausgaben behandeln.

Betriebsaufgabe planen

Wird der Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, sollten Unternehmer, die ihren Betrieb in den kommenden Jahren aufgeben oder veräußern möchten, schon heute die Weichen stellen. Bei Beendigung muss man nämlich eine Schlussbilanz erstellen. Durch die Unterschiedlichkeit der Regeln zur §-4-Abs.-3-Rechnung und zur Bilanzierung entsteht dabei meist ein Gewinn, der dann sofort versteuert werden muss. Wer jedoch freiwillig bereits zum 1.1.2003 auf Bilanzierung umsteigt, darf seinen Gewinn auf drei Jahre verteilt versteuern. Ein enormer Spareffekt winkt.

Pkw-Trick

Betriebsinhaber, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-/Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, dürfen einen betrieblich angeschafften Pkw nur dann abschreiben, wenn dieser nachweislich zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Trick: Wird der Pkw erst kurz vor Jahresende angeschafft und kann man für diese Tage mittels eines Fahrtenbuchs die mehr als fünfzigprozentige betriebliche Nutzung nachweisen, akzeptiert das Finanzamt auch in den Folgejahren die Abschreibung.

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