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Letzte Weichen der Mitbestimmungsreform gestellt

Letzte Weichen der Mitbestimmungsreform gestellt

Zwei Tage vor der Verabschiedung der umstrittenen Betriebsverfassungsreform im Bundestag haben SPD und Grüne die letzten Weichen gestellt: Die rot-grünen Änderungsanträge zu der Novelle wurden im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages mit Unterstützung der PDS beschlossen.

Zwei Tage vor der Verabschiedung der umstrittenen

Betriebsverfassungsreform im Bundestag haben SPD und Grüne die letzten Weichen gestellt: Die rot-grünen

Änderungsanträge zu der Novelle wurden im Arbeits- und

Sozialausschuss des Bundestages mit Unterstützung der PDS

beschlossen. Damit steht der Ausdehnung des erleichterten Wahlrechts

bei Betriebsratswahlen auf Firmen bis 100 Beschäftigte wie auch dem

Verhältniswahlrecht bei der Besetzung von Betriebsratsausschüssen

praktisch nichts mehr im Wege.

Die Verhältniswahl wurde auf Druck der Grünen zum Schutz von

Christlichen Gewerkschaften wieder aufgenommen und ersetzt das

bislang vorgesehene Mehrheitswahlrecht. Zu den beschlossenen

Änderungen zählen auch ein erweitertes Initiativrecht des

Betriebsrates bei Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten. Das

erleichterte Wahlverfahren zum Betriebsrat kommt in Betrieben

zwischen 51 und 100 Beschäftigten allerdings nur dann zum Zug, wenn

der Arbeitgeber damit einverstanden ist.

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