Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk haben sich auf Steigerungen von Lohn, Mindestlohn und Ausbildungsvergütung geeinigt. Das teilen der Bundesinnungsverband für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau auf ihrer Website mit.
Bei der Verhandlungsrunde Anfang Juni sind laut den Arbeitgeberverbänden folgende Ergebnisse erzielt worden:
Der Lohntarifvertrag sowie der Tarifvertrag zu den Ausbildungsvergütungen seien frühestens zum 30. September 2023 kündbar. Der Tarifvertrag „Mindestlohn“ ende zum 30. September 2023.
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