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Politik und Gesellschaft

Lohn und Mindestlohn: Was ab Oktober 2021 im Gerüstbau gilt

Ecklohn, Mindestlohn, Ausbildungsvergütung: Das sind laut Arbeitgeberverbänden die wichtigsten Ergebnisse der Tarifrunde im Gerüstbauer-Handwerk.

Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk haben sich auf Steigerungen von Lohn, Mindestlohn und Ausbildungsvergütung geeinigt. Das teilen der Bundesinnungsverband für das Gerüstbauer-Handwerk und der Bundesverband Gerüstbau auf ihrer Website mit.

Bei der Verhandlungsrunde Anfang Juni sind laut den Arbeitgeberverbänden folgende Ergebnisse erzielt worden:

  • Der Ecklohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt ab dem 1. Oktober 2021 um 2,5 Prozent. Eine Jahr später soll es ein Plus um weitere 2,5 Prozent geben.
  • Die Ausbildungsvergütung wird zum 1. Oktober 2021 ebenfalls angehoben – und zwar um 50 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr, um 60 Euro im zweiten und um 70 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
  • Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt zum 1. Oktober 2021 auf 12,55 Euro pro Stunde. Ein Jahr später ist ein weiteres Plus um 30 Cent vorgesehen, die Lohnuntergrenze soll dann bei 12,85 Euro liegen.
  • Der Lohntarifvertrag sowie der Tarifvertrag zu den Ausbildungsvergütungen seien frühestens zum 30. September 2023 kündbar. Der Tarifvertrag „Mindestlohn“ ende zum 30. September 2023.

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