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Mahnverfahren helfen auf die Sprünge

Mahnverfahren helfen auf die Sprünge

Mahnung auf Mahnung bleibt ohne Reaktion, und der Handwerker erkennt das Problem: Er ist an einen „faulen" Kunden geraten. handwerk.com informiert, was beim Mahnverfahren zu beachten ist und welche Alternativen es gibt.

Mahnung auf Mahnung bleibt ohne Reaktion, und der Handwerker erkennt das Problem: Er ist an einen #8222;faulen" Kunden geraten, der die erbrachte Leistung nicht bezahlt. Ohne Druck scheint da kein Geld zu fließen.

Mahnverfahren kosten Zeit

Für ein gerichtliches Mahnverfahren muss nach Befragungsergebnissen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) mit einer durchschnittlichen Dauer von 7,5 Monaten gerechnet werden. Wird eine Klage nötig, geht meist noch mal über ein Jahr ins Land, ehe eine Vollstreckung möglich wird. #8222;Bei den zentralen Mahngerichten kann dagegen schon in sechs bis acht Wochen ein vollstreckbarer Titel erzielt werden", erläutert Rechtsanwalt Stefan Stork vom Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Längere Ansprüche nach dem Prozess

Während eines Mahnverfahrens prüft das Gericht jedoch nicht, ob die Forderung zu recht erhoben wird. Gibt es darüber Differenzen, kommt es zum Prozess. Gewinnt der Handwerker diesen, so hat er mit dem Urteil ebenso wie mit einer Vollstreckung einen Rechtstitel erwirkt, der 30 Jahre lang durchgesetzt werden kann. Ohne diese Titel würden die Ansprüche gegen einen Privatkunden nach zwei, gegen Geschäftsleute nach vier Jahren verjähren. Doch manchmal gibt es auch ein böses Erwachen: Wenn sich nach einem Prozess der Gläubiger als zahlungsunfähig erweist, hat der Handwerker schlechtem Geld noch gutes hinterhergeworfen.

Der Klageweg ist manchmal schneller

Falls von vornherein klar ist, dass der Auftraggeber die Forderungen des Handwerkers bestreitet, sollte direkt der Klageweg beschritten werden, empfiehlt das Bundesjustizministerium. Denn dann wäre ein Mahnverfahren nur vergeudete Zeit. Es ist gar nicht so selten, dass ein Gläubiger den amtlichen Weg gehen muss, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen: Rund eine halbe Million dieser Verfahren gibt es jährlich alleine in Niedersachsen. In der Folge gab es 1998 genau 6621 Zwangsversteigerungen von Immobilien und 81.047 Offenbarungseide #8211; im Juristendeutsch "Eidesstattliche Versicherung" genannt. In Sachsen-Anhalt gab es im selben Zeitraum 99.130 Mahnsachen bei den Gerichten, die in 3164 Zwangsversteigerungen und 22.495 Offenbarungseiden mündeten.

Mehr Informationen zum Mahnverfahren und den Alternativen:

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Der Mahnantrag #8211; ein Formular mit Übersetzungshilfe

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