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FKS-Bilanz 2017

Mehr Mindestlohn-Kontrollen und Bußgelder am Bau

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Kontrolle der Mindestlöhne sind Aufgabe des Zolls. Vor allem beim Bau wurden die Fahnder 2017 fündig.

52.209 Arbeitgeber wurden im Jahr 2017 von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüft. Das waren 11.835 Prüfungen mehr als im Vorjahr, wie aus der Jahresbilanz des Zolls für 2017 hervorgeht. Weitere Ergebnisse:

  • Die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren stieg im Vergleich zu 2016 um 3409 Verfahren auf insgesamt 107.903.
  • Die FKS leitete zudem 26.142 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Damit nahm die Zahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr um 4321 zu.
  • Im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen deckten die Zollfahnder einen Schaden von insgesamt 967,3 Millionen Euro auf.
  • Hinzu kommen Steuerschäden in Höhe von 56,2 Millionen aus Ermittlungsverfahren der Länderfinanzverwaltungen, die aufgrund von Erkenntnissen des Zolls veranlasst wurden.

Welche Ermittlungsergebnisse der Zoll im Baugewerbe erzielt hat, geht aus der Jahresbilanz nicht hervor. Aufschluss gibt aber eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Demnach führte die FKS im Baugewerbe 2017 insgesamt 14.005 Arbeitgeberprüfungen durch, das waren 532 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen lag 2017 bei 1401 (2016: 1332).

Das Bundestagsdokument zeigt zudem, wie hoch die Bußgelder waren, die wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen und Lohnuntergrenzen verhängt wurden. So beliefen sich die verhängten Strafen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe auf mehr als 30 Millionen Euro. Das sind fast 10 Millionen Euro mehr als 2016.

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