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Teure Angelegenheit: Mitarbeiter als Feuerteufel

Millionen-Falle Betriebshaftpflicht

Deckt Ihre Betriebshaftpflicht den Schaden, falls sich ein Mitarbeiter als Feuerteufel entpuppt? Ein aktueller Fall zeigt: 1. Schäden gehen fix in die Millionen. 2. Auf das Kleingedruckte in der Police kommt es an!

Die Überschrift spricht Bände: "Fahrlässige Brandstiftung, Handwerker schuld an Feuer." Ein Schulschwimmbad in Wesseling (Nordrhein-Westfalen) hatte Feuer gefangen, jetzt steht die Ursache des Brandes fest, berichtet rundschau-online.de. Bei Arbeiten an einer Lüftungsanlage habe der Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes "Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit brennbaren Stoffen außer Acht gelassen". Das Amtsgericht Brühl hat den Mann "wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung" verurteilt.

Der Schaden, den er verursacht hat: mehr als zwei Millionen Euro. Nach dem Urteilsspruch müsse die Versicherung der Firma, bei der der verurteilte Handwerker beschäftigt ist, in die Pflicht genommen werden, sagt ein Sprecher der Stadt.

Wann die Betriebshaftpflicht nicht für so einen Schaden aufkommt, lesen Sie auf Seite 2


Die entscheidende Frage: Deckt Ihre Betriebshaftpflicht Tätigkeitsschäden?


Mehr als zwei Millionen Euro Schaden durch ein Feuer, das ein Mitarbeiter verursacht hat? "Es gibt reichlich Betriebe, deren Betriebshaftpflichtversicherung diesen Betrag nicht abdeckt“, sagt der Kölner Versicherungsmakler Ulf Dünchem. Und selbst wenn die Versicherungssumme hoch genug sei, stelle sich eine weitere Frage: "Handelt es sich um einen Tätigkeitsschaden oder nicht?"

Was das heißt, verdeutlicht Dünchem anhand eines einfachen Beispiels: "Ein Zimmerer setzt in einen Altbau neue Fenster ein. Dabei beschädigt er die Marmorfensterbänke, weil er sie als Arbeitsplattform benutzt. Der Schaden hat nichts mit dem Gegenstand zu tun, den der Handwerksbetriebsbetrieb reparieren oder bearbeiten sollte." Das Problem: Die Policen zahlreicher Versicherungen reduzieren die Summen der Tätigkeitsschäden (einige Versicherungen sprechen auch von Bearbeitungsschäden). Es gibt Beispiele, in denen lediglich 20.000 Euro versichert sind - im Fall der Fälle ein extrem teurer Fehler.

Der beste Vertrag, sagt Dünchem, ist "natürlich der Vertrag, in dem die Tätigkeits- oder Bearbeitungssumme mit der Versicherungssumme identisch ist". Ob ein Schaden ein Tätigkeitsschäden ist, sei in vielen Fällen nicht eindeutig: "Das klären in der Regel die Gerichte."

Fazit: Sehen Sie in Ihre Versicherungsunterlagen, achten Sie auf die Begriffe Tätigkeitsschaden und Bearbeitungsschaden. Und: Passen Sie im Zweifelsfall die Deckungssummen an.

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(sfk)

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