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Millionenprozess gegen Bahn gewonnen

Ein Bauunternehmer hat nach jahrelangem Rechtsstreit der Bahn die Weichen gestellt: Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte den Staatskonzern zur Zahlung von vier Millionen Euro.

Ein Bauunternehmer aus Ettlingen hat nach langem Rechtsstreit der Bahn die Weichen gestellt: Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte den Staatskonzern zur Zahlung von vier Millionen Euro.

Elf Jahre ist es her, da freute er sich über den Zuschlag. 70.000 Tonnen Kiessand sollte er an der ICE-Strecke Karlsruhe-Kassel abtragen. Doch was der Unternehmer vorfand, machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Statt Kiessand lagerte Sondermüll auf der Baustelle. Der Untergrund war so stark mit Teer verschmutzt, dass das Umweltamt vorschrieb, den Aushub auf einer Deponie zu entsorgen. Auf den Mehrkosten in Millionenhöhe ließ die Bahn den Mann sitzen. Prompt ging er pleite.

Als der Insolvenzverwalter die Weichen neu zu stellen versuchte, lenkte die Bahn scheinbar ein. Laut Aktenvermerk stimmten Mitarbeiter des Konzerns der Zahlung von 2,5 Millionen Euro zu. Als sie dann aber die Rechnung sahen, zogen sie an der Notbremse: Die Bahn verklagte den Bauunternehmer und eigene Mitarbeiter wegen kriminellen Handelns.

Glück im Unglück: Dem gebeutelten Unternehmer sprang ein Prozessfinanzierer zur Seite. So konnte er sich auf einen zähen Rechtsstreit einlassen.

Zwei Jahre zog sich der Kampf vor dem Kadi hin. 2006 sprach das Landgericht Karlsruhe dem Mann 3,5 Millionen Euro zu. Doch die Bahn blockte wieder ab und ging in Berufung. Jetzt unterlag sie am Oberlandesgericht und muss inklusive Zinsen knapp vier Millionen berappen. Grünes Licht gibt der Konzern seiner Buchhaltung allerdings nach wie vor nicht. Als nächstes will er den Bundesgerichtshof (BGH) anrufen.

Für den Prozessfinanzierer ist der Fall "geradezu klassisch". "Ein starker Gegner verweigert bedenkenlos auch berechtigte Forderungen, im Vertrauen darauf, dass der Kläger nicht die Mittel und den langen Atem aufbringt", erklärt der Vorstand der Bonner Foris AG, Christian Rollmann. Seinem Kunden aus der Baubranche soll auch vor dem BGH die Luft nicht ausgehen.

Wir sind schon auf der Zielgerade, betont Dr. Christian Lührmann, Rechtsanwalt des Unternehmers. Praktisch könne nichts mehr schief gehen. Der Bahn bliebe nur die Chance, beim BGH eine letzte Schleife zu drehen. Das könnte den Fall aber noch weitere zwei Jahre in die Länge ziehen.

Die Kosten, die sich die Bahn damit aufbürdet, seien enorm. Schon jetzt, das hat Lührmann errechnet, schlagen die Zinsen mit 911 Euro pro Tag zu Buche. Dazu kommen Prozesskosten. Für die Bahn sei die Sache eine innere Angelegenheit. Der Jurist ist sich sicher, dass sie bis zum bitteren Ende gehen werden. Denn: Ob sie am Ende vier oder fünf Millionen zahlen, ist ihnen anscheinend egal.

Urteil vom 12.02.2008, 8 U 282/06

(mfi/ja)

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