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Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk

Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk

Die Bundesregierung hat eine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk beschlossen. Ab 1. September werden die tariflichen Mindestlöhne für die gesamte Branche verbindlich. Die Verordnung solle dazu beitragen, Wettbewerbsverzerrungen im Baubereich zu unterbinden.

Die Bundesregierung hat eine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. September in Kraft. Sie macht die tariflich vereinbarten Mindestlöhne für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Dachdeckerhandwerks verbindlich. Die Mindestlöhne betragen damit ab dem 1. September in Westdeutschland 17,50 Mark pro Stunde und in Ostdeutschland 16,50 Mark pro Stunde.

Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen für die weitere Umsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetze im Baugewerbe geschaffen werden. Nach Regierungsangaben soll somit sichergestellt werden, dass künftig auf deutschen Baustellen allen Beschäftigten des Dachdeckerhandwerks die tariflichen Mindestlöhne zu zahlen sind. Auf diese Weise leiste die Verordnung einen wichtigen Beitrag zur Unterbindung von Wettbewerbsverzerrungen im Baubereich.

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