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Koalitionsvertrag

Mindestlohn für Azubis: Was das für Betriebe bedeuten könnte

Die Große Koalition will einen Mindestlohn für Auszubildende einführen. Konkrete Zahlen gibt es noch nicht, erste Forderungen liegen aber schon auf dem Tisch.

Auf einen Blick:

  • Kommt die Große Koalition zustande, soll es laut Koalitionsvertrag eine Mindestausbildungsvergütung geben.
  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert deshalb für alle Ausbildungsberufe eine Mindestvergütung von 635 Euro im ersten Lehrjahr. Danach soll sie stufenweise steigen.
  • Was bedeutet das für Ihr Gewerk? Wir haben eine große Tabelle zusammengestellt.

Ab dem 1. Januar 2020 soll es eine Mindestausbildungsvergütung geben. Darauf haben sich Union und SPD bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Der Koalitionsvertrag lässt allerdings völlig offen, was das für Betriebe finanziell bedeuten könnte.

Diese Mindestlöhne fordert der DGB für Azubis

Ob die Koalition tatsächlich zustande kommt, steht zwar noch nicht fest. Trotzdem ist die Diskussion um die Höhe des Mindestlohns für Azubis schon entbrannt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich bereits mit einer Forderung positioniert. Er spricht sich für eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung des jeweiligen Ausbildungsjahres aus. Das entspräche derzeit:

  • 635 Euro im ersten Lehrjahr,
  • 696 Euro im zweiten,
  • 768 Euro im dritten und
  • 796 Euro im vierten Lehrjahr

Ausbildungsvergütung – so unterschiedlich schneidet das Handwerk ab

Aktuell gibt es eine Vielzahl von Ausbildungsberufen, in denen die Bezahlung deutlich schlechter ist. Bei Azubis im Friseurhandwerk sind es im ersten Lehrjahr beispielsweise 406 Euro monatlich und bei den Lehrlingen im Bäckerhandwerk sind es 500 Euro.

Auch in einigen Bau- und Ausbauberufen reicht die Vergütung derzeit nicht an die Mindestforderungen des DGB heran. So starten Maler mit einer monatlichen Vergütung von 600 Euro in die Ausbildung, bei Tischlern in Ostdeutschland sind es 490 Euro und Lehrlinge im Schornsteinfegerhandwerk erhalten im ersten Lehrjahr bundesweit 450 Euro monatlich.

Es gibt aber auch Handwerksberufe, in denen die Ausbildungsvergütung schon jetzt deutlich über den vom DGB geforderten Mindestlöhnen liegen. Ein Beispiel dafür ist das Maurerhandwerk. Hier steht Lehrlingen im ersten Ausbildungsjahr monatlich eine Vergütung von 785 Euro (Westdeutschland) beziehungsweise von 705 Euro (Ostdeutschland) zu. Ebenso werden Azubis im Stuckateur- und Zimmererhandwerk vergütet. Im Ausbildungsverlauf steigen die Vergütungen in den Bau- und Ausbaugewerken teilweise auf deutlich über 1000 Euro im Monat.

Tabelle: So teuer wäre die DGB-Forderung für Betriebe

Sollte sich der DGB mit seiner Forderung durchsetzen, müssen einige Betriebe ihren Auszubildenden bald deutlich mehr zahlen. Bei den Bodenlegern wären es im gesamten Ausbildungsverlauf 4.032 Euro mehr. Das entspräche einem Anstieg von fast 20 Prozent. Im Schornsteinfegerhandwerk lägen die Mehrkosten bei 6.528 Euro. Das wäre ein Plus von 35 Prozent.

Was die Forderungen des DGB im Detail bedeuten, können Sie anhand dieser Tabelle sehen.

Umfrage zur geplanten Mindestausbildungsvergütung

Wie stehen Sie zu den Plänen der Großen Koalition und wie beurteilen Sie die Forderung des DGB? Schreiben Sie uns oder kommentieren Sie hier.

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