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Tarifpolitik

Mindestlohn für Gebäudereiniger

Der Bundestag hat den Gebäudereinigern einen Mindestlohn zugesprochen – und Dumpinglöhnen aus dem Ausland den Kampf angesagt.

Der Bundestag hat den Gebäudereinigern einen Mindestlohn zugesprochen und Dumpinglöhnen aus dem Ausland den Kampf angesagt.

Keine Angst vor Lohndumping braucht das Gebäudereinigerhandwerk zu haben. Auch ausländische Unternehmen sind nun nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz dazu verpflichtet, ihren in Deutschland tätigen Gebäudereinigern den Mindestlohn zu zahlen.

Dies solle die Gebäudereinigerbranche vor sozialen Verwerfungen durch untertarifliche Entlohnung ausländischer Arbeitskräfte schützen, wie es in einer Mitteilung des Bundestages heißt. Dadurch sollen kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland gestärkt werden.

Nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) müsse Gebäudereinigern künftig ein Mindestlohn von 7,87 Euro in den alten und 6,36 Euro in den neuen Bundesländern gezahlt werden.

Bisher galt das Arbeitnehmerentsendegesetz lediglich für das Baugewerbe, das Dachdeckerhandwerk und das Maler- und Lackiererhandwerk.

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