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Mindestlohn statt Tariftreue

Mindestlohn statt Tariftreue

Kein Ende im Streit um das bundesweite Tariftreuegesetz: Die Bemühungen des Vermittlungsausschusses sind gescheitert. Nun will Niedersachsens Ministerpräsident Sigmar Gabriel mit einem alten Gesetz von 1952 der Bauwirtschaft helfen.

Das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen sieht vor, dass der Staat über eine Kommission, an der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligt sind, für einen bestimmten Wirtschaftszweig Mindestlöhne und soziale Standards festlegt.

Angewendet wurde das Gesetz bisher allerdings noch nie, räumte der SPD-Politiker auf dem zweiten Niedersächsischen Mittelstandstag in Hannover ein. Die derzeitige Situation der tariftreu handelnden Unternehmen am Bau rechtfertigt nach Gabriels Worten nun allerdings den Einsatz dieses Stabilitätspaktes.

Der Vermittlungsausschuss hat sich unterdessen erneut um einen Kompromiss um das bundesweite Tariftreuegesetz bemüht. Vergeblich: Die Verhandlungen unter Gabriels Leitung sind nun offenbar endgültig gescheitert.

Zeitungsberichten zufolge wird das Gesetz an der Unionsmehrheit im Bundesrat scheitern. Wie berichtet, hatte es zunächst auch innerhalb der rot-grünen Regierungskoalition Streit um das geplante Gesetz gegeben. Der Grund: Nach Auffassung der Grünen hätten die Bauunternehmer in den neuen Bundesländern durch das neue Gesetz keine Chancen mehr, sich am Markt zu behaupten.

Eine Einigung konnte hingegen für das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit am Bau erzielt werden. Danach haften Generalunternehmer, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer der ersten Stufe keine Sozialabgaben für ihre Angestellten entrichten. Ausgeweitet auf die weiteren Subunternehmen werde die Haftung nur dann, wenn sich der Erstbeauftragte als bloßer Strohmann erweist.

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