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Mit dem Arbeitsamt vorm Kadi

Ein Handwerker will unbedingt in die Arbeitslosenversicherung. Zur Not mit Hilfe der Gerichte.

von Jörg Wiebking

Der Arbeitsagentur in Emden droht Ärger: Weil die Arbeitsvermittler dem Unternehmer Erich Habben (57) die Aufnahme in die freiwillige Arbeitslosenversicherung verweigern, will er gegen sie vor Gericht ziehen. "Die Agentur hat meinen Antrag vom 28. Juni 2006 abgelehnt, weil ich ihn zu spät gestellt hätte", berichtet der Fuger und Bodenleger, der sich 1999 in Aurich selbstständig gemacht hat. "Ich habe gut zu tun", sagt der Handwerker. "Aber man weiß ja nicht, was mal kommt. Für mich ist das eine Frage der Vorsorge." Also legte Habben Widerspruch ein ohne Erfolg. "Jetzt bleibt mir nur der Rechtsweg." Dafür sucht Habben Mitstreiter.

Dabei hält sich die Arbeitsagentur nur an das Gesetz: Ursprünglich sollten sich Unternehmer, die schon länger selbstständig sind, bis zum 31. Dezember freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern können für 39,81 Euro im Monat. Doch dann hat der Gesetzgeber diese Frist überraschend auf den 31. Mai verkürzt. Beschlossen wurde das erst rückwirkend am 1. Juni. Aus diesem Grund rechnet sich Erich Habben Chancen vor Gericht aus: Die rückwirkende Gesetzesänderung verstoße schlicht gegen die Verfassung.

Das sieht auch Bundessozialrichter Ulrich Wenner so: Es "weist vieles darauf hin", dass die Änderung "nicht verfassungskonform ist", schreibt Wenner in der neusten Ausgabe der Zeitschrift "Soziale Sicherheit". Der Richter rät Betroffenen jetzt noch einen Antrag zu stellen. Sollte dieser abgelehnt werden, bliebe die Möglichkeit, "im Klageverfahren vor dem Sozialgericht die Verfassungswidrigkeit zu rügen". Falls das Sozialgericht diese Ansicht teilt, müsse das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Erich Habben ist optimistisch, dass er sich durchsetzen kann: "Ich werde das erst einmal ohne Anwalt probieren dann kostet mich das nur Zeit." Ein Rechtsstreit ohne Kosten? "Sozialgerichte arbeiten momentan noch ohne Verfahrensgebühren und einen Anwaltszwang gibt es nicht", bestätigt Erwin Denzler, Dozent für Arbeits- und Sozialrecht aus Fürth. "Aber es gibt immer das Risiko, dass man irgendwelche Formalitäten falsch macht", räumt er ein. Spätestens wenn es in die Instanzen geht, werde es immer schwerer, sich alleine zu vertreten, sagt Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht aus Bonn. "Wenn es auf eine Verfassungsbeschwerde hinaus läuft, muss das von der ersten Instanz an vorbereitet werden." Schmidt rät von Alleingängen ab. Wer die Kosten scheut, solle nach weiteren Betroffenen suchen, empfiehlt die Anwältin.

Darauf setzt nun Erich Habben: "Es gibt bestimmt viele Betroffene, ohne dass man von einander weiß." Zur Not würde er aber auch alleine prozessieren: "Schon um zu zeigen, dass wir uns von der Politik nicht alles gefallen lassen."

Kontakt:

Unternehmer, die um Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung kämpfen, können sich mit Erich Habben, Tel. (0 49 41) 9 90 09 46, in Verbindung setzen.

Hinweis: Der Artikel von Bundessozialrichter Ulrich Wenner, auf den sich Betroffene auch bei Widerspruchs- und Klage-Begründungen beziehen können, findet sich in Heft 6/2006 der sozialpolitischen und sozialrechtlichen Fachzeitschrift Soziale Sicherheit. Sie erscheint monatlich in der AiB-Verlagsgesellschaft (Frankfurt/M.). Zeitschriften sowie Probeabos können bestellt werden beim Leserservice unter Tel. (0 22 03) 10 02-66 oder Fax: (0 22 03) 10 02-195 oder unter www.aib-verlag.de. Das Einzelheft kostet 8 Euro, das Inlands-Abo 72 Euro (jeweils inkl. Versand).

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