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Bundestag segnet Tariftreuegesetz ab

"Mit ruhiger Hand am Ziel vorbei"

Nach langem koalitionsinternen Zwist hat der Bundestag das Tariftreuegesetz verabschiedet. Sollte auch der Bundesrat zustimmen, wird das Regelwerk am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Bei öffentlichen Aufträgen muss dann der ortsübliche Tariflohn gezahlt werden.

Nach monatelangem koalitionsinternen Zwist hat der Bundestag das so genannte Tariftreuegesetz verabschiedet. Sollte auch der Bundesrat zustimmen, wird das umstrittene Regelwerk am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten. Bei öffentlichen Aufträgen muss dann der ortsübliche Tariflohn gezahlt werden.

Der Kompromiss, auf den sich die Koalitionspartner im Vorfeld der Bundestagsdebatte verständigt hatten, sieht eine stufenweise Angleichung des Tarifniveaus bis 2005 vor. Erst dann muss der volle Tariflohn gezahlt werden. Ebenfalls stufenweise soll auch die so genannte Bagatellgrenze abgesenkt werden, ab der das Gesetz greift. Zunächst soll das neue Regelwerk ab einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro greifen. Bis 2005 wird dieser Wert dann auf ein Volumen von 50.000 Euro abgesenkt.

Heinrich Kolb, Arbeitsrechtspolitiker der FDP, nennt das neue Gesetz dirigistisch und mittelstandsfeindlich. Die neue Regelung wird nach seinen Worten nicht wie beabsichtigt vor Lohndumping aus dem Ausland schützen, sondern zu vermehrter Schwarzarbeit führen. Die erhöhten Kosten, die aus Sicht der FDP durch das Gesetz entstehen, würden zu einer Verringerung der öffentlichen Investitionen führen. Die Kommunen könnten das auf Grund ihrer schlechten Finanzausstattung nur durch Einsparungen auffangen.

Auch beim ZDB löst das Regelwerk keine Begeisterungsstürme aus. Vom Grundsatz her ist das Gesetz zu begrüßen, betonte ZDB-Pressesprecherin Dr. Illona Klein auf Anfrage von handwerk.com. Fraglich sei allerdings, wie wirksam das Gesetz in seiner jetzigen Form in der Praxis sei.

"Der Sinn des Gesetzes bestand ursprünglich darin, einen einheitlichen Lohn der Baustelle zu realisieren. Herausgekommen sind zusätzliche uneinheitliche Tariftreuegesetz-Löhne bis zum Jahr 2005", sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein. Die Koalition schieße mit ruhiger Hand total am Ziel vorbei.

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