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Mittelstand befürchtet Wettbewerbsnachteil

Mittelständische Einzelhändler und Verbraucherschützer befürchten nach der Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung Werbe-Vorteile für umsatzstarke Konkurrenten.

Experten erwarten nach der Aufhebung von

Rabattgesetz und Zugabeverordnung eine Ausweitung des Wettbewerbs,

aber keine generellen Auswirkungen auf das Preisniveau. Die von der

Bundesregierung geplante Abschaffung der in der EU einmaligen

Rabattbeschränkungen auf drei Prozent des Warenwerts stießen bei

einer Anhörung bei den meisten Sachverständigen

und Verbänden auf Zustimmung. Strittiger war der ebenfalls

vorgesehene Wegfall der Zugabeverordnung, wonach Werbegeschenke

bisher nur einen geringen Wert haben dürfen.

Mittelständische Einzelhändler und

Verbraucherschützer befürchten Nachteile für kleine Betriebe, weil

umsatzstarke Konkurrenten nach einem ersatzlosen Wegfall dieser

Begrenzung bei der Kundenwerbung mehr Möglichkeiten hätten. Die

Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit müssten erhalten

bleiben. Sie fordern deshalb im Kartellrecht vorzuschreiben, dass

Art, Ausmaß und Wert von Rabatten und Zugaben deutlich erkennbar sein

müssen. Diesem Anliegen schloss sich auch der Bundesverband der

Verbraucherverbände an. Im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sollte

eine Ersatzregelung verankert werden, die insbesondere unsachlicher

Beeinflussung von Kaufentscheidungen durch #8222;übertriebenes Anlocken"

vorbeugt.

Das Bundeskartellamt hält eine solche Bestimmung für überflüssig.

Auch ohne die gesetzlichen Beschränkungen für Preisnachlässe und

Zugaben sei das Kartellrecht in der Lage, mögliche Risiken in den

Griff zu bekommen, machte Kartellamtspräsident Ulf Böge in seiner

Stellungnahme deutlich. Dazu gehöre ebenfalls der Schutz kleinerer

Unternehmen gegen marktbeherrschende Wettbewerber. Kooperationen

kleiner und mittlerer Betriebe bei der Gewährung von Rabatten und

Zugaben würden von den Behörden wohlwollend geprüft.

Der Bundestag will die Gesetze an diesem Freitag verabschieden. Eine Zustimmung der Länder gilt als sicher.

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