Foto: stokkete - stock.adobe.com

Datenschutz-Grundverordnung

Müssen Aufsichtsbehörden Unternehmen zur DSGVO beraten?

Knapp zwei Monate ist die DSGVO bindend und noch immer gibt es viele offene Fragen. Aber haben Unternehmer ein Recht auf Auskunft bei den zuständigen Behörden?

Auf einen Blick:

  • Zur Beratung von Unternehmen sind die Landesdatenschutzbehörden laut DSGVO nur verpflichtet, wenn es um Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung geht.
  • Grundsätzlich bemühen sich die Behörden aber, die Fragen zur DSGVO zu beantworten. Die Angebote sind aber beschränkt.
  • Priorität hat die Bearbeitung von Beschwerden, weil die Landesdatenschutzbehörden dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Wer Auskunft von der Landesdatenschutzbehörde zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben will, muss im richtigen Moment zum Hörer greifen. Und hoffen, dass die Leitung nicht besetzt ist. Für die meisten Betriebe wird das die einzige Chance auf Beratung sein. Denn nur in einem Fall haben Handwerker das Recht auf Auskunft.

Pflicht zur Beratung? Ja, aber!

„Unternehmen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle Beratung durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden“, sagt Dalia Kues, Sprecherin der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten. Einzig mögliche Ausnahme: Laut Artikel 36 der DSGVO können Datenschutzbehörden in der Pflicht sein, Unternehmen individuell zu beraten. Das gilt aber nur, wenn ein Unternehmen im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu dem Ergebnis kommt,

  • dass eine geplante Datenverarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte und
  • dass in dem Unternehmen keine Maßnahmen zur Eindämmung dieses Risikos getroffen werden.

„In solchen Fällen muss die Aufsichtsbehörde binnen Achtwochenfrist Empfehlungen gegenüber dem Unternehmen aussprechen“, so Behördensprecherin Kues.

Nicht jedes Unternehmen muss allerdings eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen. Für wen sie Pflicht ist, verrät ein FAQ für Handwerksbetriebe, den die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen erstellt hat. Demnach ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung zum Beispiel nötig, wenn ein Betrieb Gesundheitsdaten verarbeitet oder öffentlich zugängliche Bereiche videoüberwacht werden.

Um Beratung bemüht, aber die Prioritäten sind andere

Trotz des fehlenden gesetzlichen Auftrags zur individuellen Beratung von Unternehmen bemühen sich die Behörden, auch die Fragen von Unternehmern zum neuen Datenschutzrecht zu beantworten. Viel Zeit haben sie dafür aber nicht. Die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte bietet beispielsweise drei Stunden täglich telefonische Beratung an, von Montag bis Freitag. Die Hotline müssen sich Unternehmer und Bürger teilen.

Diese Beschränkung begründet Behördensprecherin Kues mit Personalmangel und den eigentlichen Aufgaben der Behörde: „Wir sind dazu verpflichtet, alle eingehenden Beschwerden zu bearbeiten.“ Das habe Priorität, die Beratung müsse deshalb momentan zurückstehen.

Genaue Zahl der Anfragen von Unternehmen unbekannt

Ähnlich sieht es in Niedersachsen aus: Weil Mitarbeiter mit Anfragen zur DSGVO überhäuft worden seien, hat die Landesdatenschutzbeauftragte deren Namen und Rufnummern von der Website entfernt. Jetzt gibt es eine zentrale Rufnummer, die für drei Stunden am Tag besetzt ist. Danach läuft das Band.

Wie viele Anfragen von Unternehmen zum neuen Datenschutzrecht dort bisher eingegangen sind, ist nicht bekannt. Allerdings sei die Zahl der Beschwerden und Anfragen insgesamt von 1300 im ersten Quartal auf rund 4000 im zweiten Quartal gestiegen, heißt es aus der Aufsichtsbehörde. Grund für diesen Anstieg sei vor allem die massive Zunahme der Beratungsanfragen.

Ebenso wie in Berlin hat die Bearbeitung der Beschwerden in Niedersachsen Priorität. „Wir sind laut DSGVO dazu verpflichtet, die Beschwerdeführer innerhalb von drei Monaten über Stand oder Ergebnis einer Beschwerde zu informieren“, erläutert Jens Thurow, Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen (LfD).

Mehr zum Thema: [embed]https://www.handwerk.com/handlungsempfehlung-und-muster-zur-umsetzung-der-dsgvo[/embed]

Das könnte Ihnen auch gefallen: