Wer als Handwerker den Familienbetrieb steuerfrei übernehmen will, muss die sogenannte Lohnsummenregelung im Blick behalten: Um die Steuerbefreiung nicht zu verlieren, muss der Inhaber den Betrieb einige Jahre fortführen und darf eine bestimmte Lohnsumme in diesem Zeitraum nicht unterschreiten.
Allerdings bestand in Unternehmen, die Corona-bedingt in Kurzarbeit waren oder sind, die Sorge, dass sie diese Lohnsummenregelung nicht einhalten können.
Entwarnung geben die Finanzbehörden der Länder in einem gemeinsamen Erlass vom 14. Oktober 2020:
Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: