Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Nepp-Verträge anfechten

Nepp-Verträge anfechten

"Ich bin auf die 'Kölner Masche hereingefallen. Wie komme ich aus dieser Nummer bloß wieder heil heraus?" Weil sich die Leseranfragen häufen, hat die Redaktion beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität nachgefragt.

"Ich bin auf die 'Kölner Masche' hereingefallen. Wie komme ich aus dieser Nummer bloß wieder heil heraus?" Weil sich derartige Leseranfragen häufen, hat die Redaktion beim Deutschen Schutzverband gegen

Wirtschaftskriminalität (DSW) nachgefragt.

DSW-Rechtsexperte Peter Solf rät zu folgenden Maßnahmen:

Die Betriebe sollten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und jeden weiteren Schriftverkehr

vermeiden. Normalerweise gehen zwielichtige Unternehmen Gerichtsverfahren aus dem Weg.

Falls Betriebe trotzdem zur Zahlung gedrängt werden oder sogar eine Klage ins Haus steht, sollten sie

sofort den DSW in Frankfurt einschalten. Telefon: (0 61 72) 12 15 22. Schriftlich an mail@dsw-schutzverband.de.

Weitere Artikel zum Thema:

"Wir werden mit Faxen bombardiert"

Echter Betrug falsche Reaktion

Das könnte Ihnen auch gefallen: